Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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aber hat auf jene Ursachen fortdauernd Rücksicht zu nehmen, um sie 
nicht zu fördern, sondern ihnen entgegen zu arbeiten. 
$ 95. 
Geschichte der Armenpflege, 
Altertum. 
Christliche 
Auffassung. 
Ratzinger, Geschichte der kirchlichen Armenpflege. 2. Aufl. Freiburg 1894. 
Sommerlad, Die wirtschaftliche Thätigkeit der Kirche in Deutschland, Bd. I, 
Leipzig 1900. 
Uhlhorn, Die christliche Liebesthätigkeit. Stuttgart 1887. 
Eine organisierte, zielbewusste Armenpflege hat es im ganzen 
Altertume nicht gegeben. Indessen finden sich auch dort Beispiele, 
dass man die Pflicht des Staates anerkannte, helfende einzutreten, 
um eine entstandene Not zu lindern. So wurde in Athen unter 
Pisistratos beschlossen, den im Kriege Verstümmelten, die sich ihren 
Unterhalt nicht mehr selbst zu verdienen vermochten, aus Staats- 
mitteln eine öffentliche Unterstützung zu gewähren, wenn sie ein 
eigenes Vermögen nicht besassen. Später wurde diese Wohlthat auf 
alle diejenigen ausgedehnt, welche wegen Schwäche oder körperlicher 
Gebrechen sich ihren Unterhalt nicht verschaffen konnten. Die Unter- 
stützung wurde dem niedrigsten Tagelohne angepasst und sollte nur 
das Allernotwendigste zum Leben bieten. Die bekannten Kornspenden, 
die in Athen und später in Rom eine so grosse Rolle spielten, hatten 
nicht den Charakter einer Armenpflege, denn jeder Bürger als solcher 
hatte Anspruch darauf, er mochte arm oder reich sein. Sie hatten 
den Zweck, jedem Bürger eine solche wirtschaftliche Lage zu ver- 
schaffen, dass er seine Zeit den politischen Aufgaben widmen konnte, 
und sie nicht aus Sorge um die Existenz zu vernachlässigen brauchte. 
Thatsächlich allerdings wirkten diese Spenden wie ein reichliches 
Almosen an die Masse der unteren Bevölkerung. Cäsar fand in Rom 
301000 Getreideempfänger vor und reduzierte die Zahl auf die Hälfte. 
Augustus fixiert sie auf 200000. Einen rein humanitären Charakter 
hatten die in der späteren Kaiserzeit eingerichteten Erziehungsanstalten 
für arme Kinder, sonst findet man in der Zeit wenig Hergehöriges, 
Auch bei den Juden gab es keine geregelte Armenpflege. Bei 
Jem ausschliesslich Ackerbau treibenden Volke war die Zahl der Armen 
ohnehin gering, und diesen half die Privatwohlthätigkeit in reichem 
Masse. Mildthätigkeit war ihnen heilige Pflicht und Selbstzweck, um 
äott wohlgefällig zu sein. Die Pflicht zu Armenspenden ergab sich 
ws dem Glaubenssatze: Jehova gehört alles Land, von ihm erhält es 
ler Landwirt als Lehen; gewissermassen als Pachtzins hat er dem 
Armen von seinem Ertrage einen Teil in dem Armenzehnten abzugeben. 
Das Christentum stellt sich auf denselben Boden. Sein höchstes 
Gebot ist das der Nächstenliebe. Damit hat jeder eine weitgehende 
Pflicht, für den minder günstig Gestellten einzutreten, und ihn vor Not 
zu bewahren. Die ersten Christen schliessen sich in Gemeinden zu- 
sammen, innerhalb welcher die Armenpflege durch den Bischof mit 
seinen Diakonen geregelt und gehandhabt wird. Die nötigen Mittel 
liessen ihnen freiwillig von den Gemeindemitgliedern zu. Wurden auch 
diese. Gaben als das beste Mittel angesehen, um das Seelenheil des 
Spenders zu fördern, waren sie also in.der Hauptsache Selbstzweck.. so
	        
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