508
aber hat auf jene Ursachen fortdauernd Rücksicht zu nehmen, um sie
nicht zu fördern, sondern ihnen entgegen zu arbeiten.
$ 95.
Geschichte der Armenpflege,
Altertum.
Christliche
Auffassung.
Ratzinger, Geschichte der kirchlichen Armenpflege. 2. Aufl. Freiburg 1894.
Sommerlad, Die wirtschaftliche Thätigkeit der Kirche in Deutschland, Bd. I,
Leipzig 1900.
Uhlhorn, Die christliche Liebesthätigkeit. Stuttgart 1887.
Eine organisierte, zielbewusste Armenpflege hat es im ganzen
Altertume nicht gegeben. Indessen finden sich auch dort Beispiele,
dass man die Pflicht des Staates anerkannte, helfende einzutreten,
um eine entstandene Not zu lindern. So wurde in Athen unter
Pisistratos beschlossen, den im Kriege Verstümmelten, die sich ihren
Unterhalt nicht mehr selbst zu verdienen vermochten, aus Staats-
mitteln eine öffentliche Unterstützung zu gewähren, wenn sie ein
eigenes Vermögen nicht besassen. Später wurde diese Wohlthat auf
alle diejenigen ausgedehnt, welche wegen Schwäche oder körperlicher
Gebrechen sich ihren Unterhalt nicht verschaffen konnten. Die Unter-
stützung wurde dem niedrigsten Tagelohne angepasst und sollte nur
das Allernotwendigste zum Leben bieten. Die bekannten Kornspenden,
die in Athen und später in Rom eine so grosse Rolle spielten, hatten
nicht den Charakter einer Armenpflege, denn jeder Bürger als solcher
hatte Anspruch darauf, er mochte arm oder reich sein. Sie hatten
den Zweck, jedem Bürger eine solche wirtschaftliche Lage zu ver-
schaffen, dass er seine Zeit den politischen Aufgaben widmen konnte,
und sie nicht aus Sorge um die Existenz zu vernachlässigen brauchte.
Thatsächlich allerdings wirkten diese Spenden wie ein reichliches
Almosen an die Masse der unteren Bevölkerung. Cäsar fand in Rom
301000 Getreideempfänger vor und reduzierte die Zahl auf die Hälfte.
Augustus fixiert sie auf 200000. Einen rein humanitären Charakter
hatten die in der späteren Kaiserzeit eingerichteten Erziehungsanstalten
für arme Kinder, sonst findet man in der Zeit wenig Hergehöriges,
Auch bei den Juden gab es keine geregelte Armenpflege. Bei
Jem ausschliesslich Ackerbau treibenden Volke war die Zahl der Armen
ohnehin gering, und diesen half die Privatwohlthätigkeit in reichem
Masse. Mildthätigkeit war ihnen heilige Pflicht und Selbstzweck, um
äott wohlgefällig zu sein. Die Pflicht zu Armenspenden ergab sich
ws dem Glaubenssatze: Jehova gehört alles Land, von ihm erhält es
ler Landwirt als Lehen; gewissermassen als Pachtzins hat er dem
Armen von seinem Ertrage einen Teil in dem Armenzehnten abzugeben.
Das Christentum stellt sich auf denselben Boden. Sein höchstes
Gebot ist das der Nächstenliebe. Damit hat jeder eine weitgehende
Pflicht, für den minder günstig Gestellten einzutreten, und ihn vor Not
zu bewahren. Die ersten Christen schliessen sich in Gemeinden zu-
sammen, innerhalb welcher die Armenpflege durch den Bischof mit
seinen Diakonen geregelt und gehandhabt wird. Die nötigen Mittel
liessen ihnen freiwillig von den Gemeindemitgliedern zu. Wurden auch
diese. Gaben als das beste Mittel angesehen, um das Seelenheil des
Spenders zu fördern, waren sie also in.der Hauptsache Selbstzweck.. so