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dieselben niemals tiefer einbürgern Ikönnen. Auch wo sie sonst wie in
Oesterreich, Russland u. s. w. bestehen, haben sie einen anderen
Charakter, als ihr Name besagt, angenommen. Sie sind Versorgungsan-
stalten für Neugeborene, welehe von ihren Eltern, namentlich unver-
heirateten Müttern nicht erhalten werden können; und weil die Ver-
sorgung in der Anstalt sich als ebenso teuer, wie den Kindern selbst
verderblich erwiesen hat, so vermitteln sie hauptsächlich die Unter-
bringung bei Familien auf dem Lande.
Man hat noch in der neueren Zeit diesen Anstalten das Wort
geredet, um dem Kindesmord und dem frühzeitigen Zugrundegehen
der unehelichen Kinder vorzubeugen. Die Erfahrung hat aber gelehrt,
dass auch die Drehladen Kindesmorde nicht verhüten und die Beseitigung
der Drehladen sie nirgends vermehrt hat. Die Kindersterblichkeit war
aber in früheren Zeiten in solchen Anstalten geradezu ungeheuer: 75%,
ud darüber im ersten Lebensjahre. Sie ist in der neueren Zeit höchstens
auf den Durchschnitt der Sterblichkeit der unehelichen Kinder herab-
gemindert. Gerade hier hat sich die geschlossene Armenpflege nicht
bewährt. Die Kindelhäuser mit Drehladen wirken dadurch überaus
demoralisierend, dass sie das Gefühl der Elternpflicht abschwächen.
Die Findelhäuser ohne Drehlade begünstigen meist die unverheirateten
Mütter mehr als die verheirateten, welche sich in trauriger Lage be-
finden, was nicht gerechtfertigt werden kann. Es ist eine Thatsache,
dass in Italien eine erhebliche Zahl der dort ausgesetzten Kinder ehe-
lichen Ursprungs war, und die gewissenlosen Eltern sie zurückholten,
wenn sie in das arbeitsfähige Alter kamen. Der Zweck kann aber auch
auf andere Weise besser erreicht werden. In Frankreich sind es die
Secours aux filles-meres, wie in Deutschland die Vereine für soge-
nannte Haltekinder, die hier in Betracht kommen. Sie suchen zunächst
den Müttern es zu erleichtern, die Kinder bei sich zu behalten. Wo
das unthunlich ist, bringen sie die Kinder bei bekannten Familien unter
und überwachen sie dauernd. Wichtig ist es, dass die Polizei- und
die Armenbehörde ihnen zur Seite stehen. In Leipzig hat sich die
Einrichtung sehr bewährt, dass den unehelichen Kindern von der Ge-
meinde ein offizieller Vormund gegeben wird, der die Interessen des-
selben, namentlich dem Vater gegenüber zu wahren hat,
2, Krippen. Dieselben sind Anstalten, welche Sänglinge während
des Tags aufnehmen und angemessen versorgen, während die Mütter
ausser dem Hause auf Arbeit sind. Sie können segensreich wirken,
wo thatsächlich die Mütter die Fabrikarbeit ete. nicht für längere
Zeit aufgeben können, ohne den nötigen Unterhalt zu verlieren, be-
sonders wenn die Krippen so nahe an die Fabriken gelegt werden,
dass die Mütter in den Pausen die Kinder stillen können. Sie schliessen
aber die Gefahr ein, darauf hinzuwirken, die Beschäftigung der Mütter
ausser dem Hause zu verallgemeinern. was nur in hohem Masse zu
beklagen wäre.
3. Kleinkinderbewahranstalten. Sie sind dazu bestimmt,
Kindern im zarten Alter bis zum Beginne der Schulzeit, also vom 3.
bis 7. Jahre während der hauptsächlichsten Tagesstunden Unterkommen
und angemessene Beschäftigung zu gewähren. Sie sind sehr bedeu-
tungsvoll, wenn sie die Kinder an Reinlichkeit, Ordnung und gesittetes
Benehmen gewöhnen. sie können auch für die unteren Klussen eine
Anstalten für
kleinere
Kinder.