Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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dieselben niemals tiefer einbürgern Ikönnen. Auch wo sie sonst wie in 
Oesterreich, Russland u. s. w. bestehen, haben sie einen anderen 
Charakter, als ihr Name besagt, angenommen. Sie sind Versorgungsan- 
stalten für Neugeborene, welehe von ihren Eltern, namentlich unver- 
heirateten Müttern nicht erhalten werden können; und weil die Ver- 
sorgung in der Anstalt sich als ebenso teuer, wie den Kindern selbst 
verderblich erwiesen hat, so vermitteln sie hauptsächlich die Unter- 
bringung bei Familien auf dem Lande. 
Man hat noch in der neueren Zeit diesen Anstalten das Wort 
geredet, um dem Kindesmord und dem frühzeitigen Zugrundegehen 
der unehelichen Kinder vorzubeugen. Die Erfahrung hat aber gelehrt, 
dass auch die Drehladen Kindesmorde nicht verhüten und die Beseitigung 
der Drehladen sie nirgends vermehrt hat. Die Kindersterblichkeit war 
aber in früheren Zeiten in solchen Anstalten geradezu ungeheuer: 75%, 
ud darüber im ersten Lebensjahre. Sie ist in der neueren Zeit höchstens 
auf den Durchschnitt der Sterblichkeit der unehelichen Kinder herab- 
gemindert. Gerade hier hat sich die geschlossene Armenpflege nicht 
bewährt. Die Kindelhäuser mit Drehladen wirken dadurch überaus 
demoralisierend, dass sie das Gefühl der Elternpflicht abschwächen. 
Die Findelhäuser ohne Drehlade begünstigen meist die unverheirateten 
Mütter mehr als die verheirateten, welche sich in trauriger Lage be- 
finden, was nicht gerechtfertigt werden kann. Es ist eine Thatsache, 
dass in Italien eine erhebliche Zahl der dort ausgesetzten Kinder ehe- 
lichen Ursprungs war, und die gewissenlosen Eltern sie zurückholten, 
wenn sie in das arbeitsfähige Alter kamen. Der Zweck kann aber auch 
auf andere Weise besser erreicht werden. In Frankreich sind es die 
Secours aux filles-meres, wie in Deutschland die Vereine für soge- 
nannte Haltekinder, die hier in Betracht kommen. Sie suchen zunächst 
den Müttern es zu erleichtern, die Kinder bei sich zu behalten. Wo 
das unthunlich ist, bringen sie die Kinder bei bekannten Familien unter 
und überwachen sie dauernd. Wichtig ist es, dass die Polizei- und 
die Armenbehörde ihnen zur Seite stehen. In Leipzig hat sich die 
Einrichtung sehr bewährt, dass den unehelichen Kindern von der Ge- 
meinde ein offizieller Vormund gegeben wird, der die Interessen des- 
selben, namentlich dem Vater gegenüber zu wahren hat, 
2, Krippen. Dieselben sind Anstalten, welche Sänglinge während 
des Tags aufnehmen und angemessen versorgen, während die Mütter 
ausser dem Hause auf Arbeit sind. Sie können segensreich wirken, 
wo thatsächlich die Mütter die Fabrikarbeit ete. nicht für längere 
Zeit aufgeben können, ohne den nötigen Unterhalt zu verlieren, be- 
sonders wenn die Krippen so nahe an die Fabriken gelegt werden, 
dass die Mütter in den Pausen die Kinder stillen können. Sie schliessen 
aber die Gefahr ein, darauf hinzuwirken, die Beschäftigung der Mütter 
ausser dem Hause zu verallgemeinern. was nur in hohem Masse zu 
beklagen wäre. 
3. Kleinkinderbewahranstalten. Sie sind dazu bestimmt, 
Kindern im zarten Alter bis zum Beginne der Schulzeit, also vom 3. 
bis 7. Jahre während der hauptsächlichsten Tagesstunden Unterkommen 
und angemessene Beschäftigung zu gewähren. Sie sind sehr bedeu- 
tungsvoll, wenn sie die Kinder an Reinlichkeit, Ordnung und gesittetes 
Benehmen gewöhnen. sie können auch für die unteren Klussen eine 
Anstalten für 
kleinere 
Kinder.
	        
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