Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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schmalen langen Streifen umfassen, also ohne Gemenglage. Aehnlich 
sind die Marschhufen, namentlich von spätern niederländischen Ansied- 
lern in. den Weser- und Elbmarschen, dann in der Weichsel- und Nogat- 
niederung, wo die Landstreifen an dem Flusse beginnen, sich durch 
die Wiesen hindurch ziehen, dann humoses Ackerland umfassen und 
auf: den leichten Boden der Höhenlagen heraufsteigen. Die ältern 
Ansiedlungen ‚waren aber in Mitteleuropa in der oben angegebenen 
Weise der Gemenglage durchgeführt. 
Der freie Bauer, Auch die von den Grundherren später angesiedelten Bauern 
waren zunächst durchaus günstig gestellt, das Herrenland, das sie zu 
vestellen, hatten, war meist von geringem Umfang, die Baudienste, 
Wegedienste verteilten sich und die Abgaben an Naturalien waren 
mässig. Unter diesen Verhältnissen hatte es für den freien kleinen 
Mann nichts Abschreckendes, sich unter einen Grundherren zu stellen. 
Dazu gab ihm die steigende Last des Heerbannes, d. i. die Verpflich- 
tung, seinem Besitze gemäss mit Pferd und Mannen dem Fürsten Heeres- 
folge zu leisten, Veranlassung. Besonders die Anforderungen, welche 
die Kreuzzüge mit sich brachten, steigerten sie in unerträglicher Weise. 
Der Bauer könnte sein Land nicht auf lange Zeit verlassen, ohne es 
dem Verfall hinzugeben, Deshalb war er froh, wenn ihm diese Last 
von dem Ritter abgenommen wurde, was in der Form geschah, dass 
er sein Land an den Ritter abtrat, dieses dann. als Lehen von ihm 
zurückerhielt und bestimmte Leistungen als Acquivalent für die über- 
nommene Heeresleistung und gewährten Schutz zu übernehmen hatte. Je 
mehr sich gerade in der Zeit der Kreuzzüge das Raubrittertum aus- 
bildete, um so bedeutsamer wurde jener Schutz des Ritters, da der 
Bauer sich allein nicht zu schützen vermochte; und wo die Unter- 
ordnung nicht freiwillig geschah, wurde sie wohl auch mit Gewalt von 
Ausbildung dem Raubritter erzwungen. So geschah es, duss der freie Bauern- 
der Hörigkeit. stand Karls des Grossen in der zweiten Hälfte des Mittelalters allmäh- 
lich seine Freiheit und Selbständigkeit verlor, der nur in wenigen mehr 
abgelegenen Distrikten, zum Beispiel in den lüneburgischen Marschgegen- 
den, in den Kinzelhöfen der Gebirge etc, zum Teil in Ostpreussen 
seine Unabhängigkeit bewahrte. Aber auch in dieser Zeit behielt 
wenigstens in vielen Landesteilen der Bauer noch seine günstige. Lage, 
wo ihm guter Boden zur Seite stand, es an Absatz nicht fehlte und 
der Landesfürst für Ruhe und Ordnung sorgte. Ja es sind Beispiele 
von nicht unbedeutendem Wohlstande des Bauern in dem 13. 14. und 
15. Jahrhundert in den Gebieten der Mosel und des Mittelrhein, wie 
in Westphalen, dem Elsass, aber auch in Pommern vorhanden, wo 
äberall namentlich, wo anfblühende Städte bestanden, die Erträge und 
der Wert des Grund und Bodens ausserordentlich gestiegenwaren, während 
die alten Lasten in der Hauptsache unverändert geblieben waren. 
So günstig zeigten sich allerdings schon damals die Verhältnisse nicht 
überall. Wie das Reich an Macht einbüsste, so verloren auch die 
Fürsten die Gewalt über die Grundherren, sodass die Bauern ihrer 
Willkür mehr und mehr überantwortet wurden. Besonders, weil in ihre 
Hand mehr und mehr die Rechtsprechung gelegt wurde, der Bauer 
damit des richterlichen Schutzes verloren ging, und da das römische 
Recht nicht die Gebundenheit an die Scholle und alleinige Abgaben- 
pflicht kannte, sondern überall eine persönliche Gebundenheit an den
	        
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