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legenheit in den Wäldern geboten ist, dann durch die wachsende Be-
völkerung in den Städten und die hie und da wenigstens auftauchende
Industrie; ganz besonders aber durch die Sachsengängerei, zu welcher
gerade die Dorfgemeinden bei weitem das grösste Kontingent stellen.
Wer deshalb nur die gegenwärtigen Verhältnisse überschaut, gewinnt
leicht ein falsches Urteil über die Stellung des kleinen Häuslers über-
haupt, ganz besonders aber über die im Beginne des 19. Jahrhunderts,
Es kann gegenwärtig gerechtfertigt sein, künstlich die Zahl der Kossä-
then zu vermehren, wo die Verminderung ihrer Zahl im Beginne des
letzten Jahrhunderts nicht nur kein Nachteil, sondern ein Vorteil für
die ganze Volkswirtschaft und die Betroffenen selbst war. Es ist
lerner zu beachten, dass heutigen Tages der Nachwuchs willige Auf-
nahme in den Städten findet und bekanntlich längst die Gewohnheit
Angenommen hat, sich in erster Linie diesen zuzuwenden. Daran war
in den östlichen Provinzen Preussens im Beginne des Jahrhunderts
ar nicht zu denken. In den Provinzen selbst gab es auch in den
Städten nicht genügend Arbeitsgelegenheit. Die Beweglichkeit
der Bevölkerung war nach der ein Jahrtausend währenden Ge-
bundenheit, selbstverständlich nicht vorhanden; die Inststellen bei dem
Gutsbesitzer waren deshalb die Zufluchtsstätten für ihn, und durch
diesen Nachwuchs waren die Gutsbesitzer in der Lage, allmählich mit
dem UÜcbergange zu einer intensiveren Kultur auch ihren Arbeiterstand
angemessen zu vermehren, ohne zu dem Aufkauf der Häusler die Zu-
Äucht Zu nehmen. Der grösste Teil der jetzigen besitzlosen Guts-
arbeiter stammt deshalb nach unserer Meinung nicht von verdrängten
Kleinbauern, sondern aus dem Nachwuchs der ganzen, nach Freigabe
der Verheiratung sich überall mehrenden landwirtschaftlichen Bevöl-
kerung, zum grossen Teile der nun freien und selbständigen Bauern.
Die Beseitigung des alten Fronverhältnisses war für den Guts-
besitzer fast von eben solchem Segen, wie für den Bauern. Die er-
“Wungene Arbeit wurde nur schlecht ausgeführt und reichte nur. für
ne ganz extensive Kultur aus ; der für das ganze Jahr fest engagierte
Arbeiterstamm, den er sich nun als Ersatz bilden musste, nötigte ihn
Vielfach zu Meliorationen, die bis dahin unterlassen waren, um ihn in
den Jahreszeiten zu verwerten, wo er für die laufenden Ackerarbeiten
Nicht zu verwenden war, wie im ersten Frühjahr und Spätherbst. Be-
50nders konnte nun erst eine geregelte Viehzucht Platz greifen, und
Sle hat auf den Gütern sofort einen erheblichen Aufschwung genommen.
Das Beispiel wirkte dann ganz allmählich auch auf den Bauern zurück.
. In Bayern war die Stellung des Bauern eine sehr verschiedene,
die Abhängigkeit von dem Grundherren aber fast allgemein. Bei dem
Yeitverbreiteten Erbrechte hatte der Bauer zwar freie Verfügung
über sein Land, daneben aber bestand Leibrecht, Neustift und Freistift,
‚0 dem Bauern das Land nur in beschränkter Weise überlassen war,
bei dem letzteren ihm sogar jeden Augenblick entzogen werden konnte.
Die Abgaben und Dienstleistungen waren wie in Preussen teils stän-
dige, teils unständige und von erheblicher Ausdehnung; auch die per-
Sönliche Freiheit der „Grundholden“ war sehr eingeschränkt und
Streifte vielfach an die Leibeigenschaft, Durch das kurbayerische Man-
dat von 1779 wurde durch den Staat zunächst für die Domänenbauern
die Rechtsstellung verbessert. Durch Verordnung von 1803 konnten
Bayern.