Full text: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

500 Exemplare, wovon im Jahre 1838 laut Ausweis der Verlags 
bücher noch 368 vorhanden waren. Die Ehre, des Dichters 
Erstling verlegt zu haben, bezahlte die Firma Bachem mit einem 
Verlust von 9 Taler, 22 Sgr. und 6 Pfg. 
Auch durch ein scherzhaftes Büchlein ist die schöne Literatur 
des Jahres 1822 vertreten: in dem „Aprils-Al man ach. Ein 
Toilettengeschenk zum Frühlingsanfang 1822 und auch zu andern 
Zeiten des Jahres anmutig zu lesen“. In dem ungenannten Ver 
fasser hat wohl niemand einen Juristen vermutet, der gleichzeitig 
mit der Herausgabe eines schwer wissenschaftlichen Werkes 
beschäftigt war. Heute darf es gesagt werden, daß der Assessor 
Aug. Wilh. Heffter, von dem oben schon die Rede gewesen ist, 
sich den Scherz gestattet hat. 
4. Des Gründers Tod 1822. Lambert Bachem. 
Mitten aus seiner fruchtbringenden Tätigkeit wurde Johann 
Peter Bachem im Alter von 37 Jahren plötzlich vom Tode abbe 
rufen. Man fand ihn am 9. Mai 1822 morgens tot an der vom 
Ladenlokal zur Wohnung führenden Treppe liegen. Ein „Stickfluß 
infolge einer organischen Herzkrankheit“ hatte seinem Leben ein 
Ende gemacht. 
Da er unverheiratet gestorben war, führte sein Bruder 
Lambert zunächst das Geschäft fort und kaufte es dann von 
den Erben. Das war für ihn, der, wie schon Seite 7 erwähnt 
wurde, in Honnef am Rhein einen einträglichen Weinhandel 
betrieb, eher ein Opfer als sein Wunsch. Die Kölner Verhältnisse 
waren wenig verlockend; bares Geld war fast nicht vorhanden, 
das Vermögen steckte in Verlagsrechten und den schon gedruck 
ten Büchern. Zudem war die Auseinandersetzung mit DuMont 
noch nicht beendet. Die Rücksicht auf die fünf lebenden Ge 
schwister und auf fünfzehn unmündige Kinder von zwei ver 
storbenen Geschwistern, unter denen nach den Umständen keiner 
in der Lage war das Geschäft fortzuführen, bestimmte ihn endlich 
zu der Uebernahme. 
In dem Geschäft war bisher als Gehilfe Friedrich Wilhelm 
Haltenhof tätig gewesen. Nachdem von der preußischen Regierung 
diesem und Lambert Bachem am 7. März 1823 auf Grund des 
Nachweises, daß beide Bittsteller eines unbescholtenen Rufes
	        
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