500 Exemplare, wovon im Jahre 1838 laut Ausweis der Verlags
bücher noch 368 vorhanden waren. Die Ehre, des Dichters
Erstling verlegt zu haben, bezahlte die Firma Bachem mit einem
Verlust von 9 Taler, 22 Sgr. und 6 Pfg.
Auch durch ein scherzhaftes Büchlein ist die schöne Literatur
des Jahres 1822 vertreten: in dem „Aprils-Al man ach. Ein
Toilettengeschenk zum Frühlingsanfang 1822 und auch zu andern
Zeiten des Jahres anmutig zu lesen“. In dem ungenannten Ver
fasser hat wohl niemand einen Juristen vermutet, der gleichzeitig
mit der Herausgabe eines schwer wissenschaftlichen Werkes
beschäftigt war. Heute darf es gesagt werden, daß der Assessor
Aug. Wilh. Heffter, von dem oben schon die Rede gewesen ist,
sich den Scherz gestattet hat.
4. Des Gründers Tod 1822. Lambert Bachem.
Mitten aus seiner fruchtbringenden Tätigkeit wurde Johann
Peter Bachem im Alter von 37 Jahren plötzlich vom Tode abbe
rufen. Man fand ihn am 9. Mai 1822 morgens tot an der vom
Ladenlokal zur Wohnung führenden Treppe liegen. Ein „Stickfluß
infolge einer organischen Herzkrankheit“ hatte seinem Leben ein
Ende gemacht.
Da er unverheiratet gestorben war, führte sein Bruder
Lambert zunächst das Geschäft fort und kaufte es dann von
den Erben. Das war für ihn, der, wie schon Seite 7 erwähnt
wurde, in Honnef am Rhein einen einträglichen Weinhandel
betrieb, eher ein Opfer als sein Wunsch. Die Kölner Verhältnisse
waren wenig verlockend; bares Geld war fast nicht vorhanden,
das Vermögen steckte in Verlagsrechten und den schon gedruck
ten Büchern. Zudem war die Auseinandersetzung mit DuMont
noch nicht beendet. Die Rücksicht auf die fünf lebenden Ge
schwister und auf fünfzehn unmündige Kinder von zwei ver
storbenen Geschwistern, unter denen nach den Umständen keiner
in der Lage war das Geschäft fortzuführen, bestimmte ihn endlich
zu der Uebernahme.
In dem Geschäft war bisher als Gehilfe Friedrich Wilhelm
Haltenhof tätig gewesen. Nachdem von der preußischen Regierung
diesem und Lambert Bachem am 7. März 1823 auf Grund des
Nachweises, daß beide Bittsteller eines unbescholtenen Rufes