wenn der Betreffende durch die Disposition und Leitung des Betriebes
ausreichend in Anspruch genommen wird und die Handanlegung an
lie laufenden Arbeiten sich damit von selbst verbietet. Die’ geistige
Arbeit tritt an die Stelle der physischen, die Voraussetzung ist eine
höhere Bildung, höherer Wohlstand.
Unter den deutschen Verhältnissen unterscheidet man zweck-
mässig drei Kategorien bäuerlichen Besitzes, 1., den Grossbauern mit
einem Besitze von etwa 20—100 ha. 2., den mittleren spannfähigen
Bauern von 5—20 ha. 3., den Kleinbauern von 2—5 ha. Selbst-
verständlich handelt es sich hier um einen ungefähren Durchschnitt,
der in vielen Fällen den thatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht.
In den Rheingegenden; in der Nähe grosser Städte wird der Besitzer
mitunter schon mit 70—100 ha zu den Gutsbesitzern gezählt werden
müssen, während in den östlichen Provinzen bei leichtem Boden ein
Besitz von 3-4 ha eine Familie nicht zu ernähren vermag. Gleich-
wohl erscheint dieser Durchschnitt den Verhältnissen am meisten zu
entsprechen. Jede Kategorie hat nun ihre besondere Eigenthümlich-
keit. Der Grossbauer nähert sich mit der Art des Betriebes und sei-
nen Bedürfnissen mehr dem Gutsbesitzer, leidet leicht unter denselben
Eventualitäten z. B. der Arbeiternot und hohen Löhnen. Der Klein-
bauer steht dem Parzellenbesitzer näher und kann durch ungünstige
Konjunkturen in die gleiche Lage wie der Häusler gelangen und sich
nach Nebenverdienst umsehen müssen. Klima und Bodenverhältnisse
ocgünstigen bald mehr den einen, bald mehr den anderen Betrieb. In
dem mittleren und südlichen Frankreich, noch mehr in Italien wird
der Kleinbauer mit Vorteil überwiegen können, was in dem östlichen
Preussen seine entschiedenen Bedenken hat. Wo Wiesen und Weiden
die Viehzucht begünstigen, wird der Grossbauer die Hauptrolle zu
spielen berufen sein.
Schon aus dem Ausgeführten geht klar hervor, dass man nicht
sagen kann, das Vorherrschen der einen oder der anderen Besitzgrösse
zei unter allen Umständen wünschenswert, sondern dass dies ganz von
den natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt. Um dieses
aber klar zu legen, müssen wir den besonderen KEigentümlichkeiten
der einzelnen Arten näher treten, und feststellen, welche Vorzüge,
welche Nachteile jeder einzelnen Art zur Seite stehen, wobei wir
Besitz und Betrieb hier identifizieren.
& 17.
Die Vorteile und Nachteile des grossen und kleinen Grund-
hbesitzes.
Der grössere, oder Gutsbetrieb hat den grossen Vorteil, dass er Vorteile des
wie jeder Grossbetrieb in höherem Masse als der kleine die Ausbil- Gutsbetriebes
dung der Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung durchzuführen vermag
and dadurch Ersparnisse erzielen kann. Doch ist in der Landwirt-
schaft die Arbeitsteilung überhaupt nur beschränkt durchzuführen,
Ganz besonders wird dabei die Anwendung von Maschinen erleichtert,
die auf einer grösseren Fläche eine weit vollständigere Ausnutzung
erfahren können als auf einer kleinen. Eine Dreschmaschine wird auf
ainem grösseren Gute viel mehr Tage gebraucht werden. als auf einem