Full text : Finanzwissenschaft (Teil 3)

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In Oesterreich beläuft sich der Besitz des Staates an landwirtschaftlichen
 Grundstücken auf 7788 ha Acker, wozu 45572 ha
Alpen und Weiden kommen, ferner 29084 ha Acker und 24729 ha
Alpen und Weiden des „Religiousfonds“, der in Staatsverwaltung ist.
Der Ertrag für die Staatskasse ist minimal.
In Rußland ist der Staatsbesitz auf 3,9 Mill. Diss. landwirtschaftlicher
 Fläche berechnet. Der Ertrag läßt sich nicht gut aus den
angegebenen Gesamtsummen des landwirtschaftlichen Ministeriums ausscheiden.


Frankreich hat nach der Revolution von dem früheren großen
Grundbesitz bis 1830 für über 4’, Milliarde Fres, veräußert. Der
Rest ist jetzt völlig bedeutungslos, ebenso in England.
& 67.
Die Staatsforsten.
Der größte Teil des alten Staatsbesitzes bestand aus Wald. Ursprünglich
 fand die Nutzung hauptsächlich durch Jagd und Weide statt
und war daher sehr gering. Das Holz hatte nur wenig Wert. Erst
im Laufe des vorigen Jahrhunderts ist in den in Betracht kommenden
Staaten die Holznutzung in den Vordergrund getreten, und hat sich
der Ertrag in gewaltiger Weise gehoben, sodaß die Einnahmen aus
dieser Quelle eine hervorragende Bedeutung gewonnen haben.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Forstwirtschaft sehr wohl in
der Hand von Staat und (3emeinde dasselbe zu leisten vermag wie in
der Hand von Privaten, ja daß sie sich der letzteren sogar überlegen
zeigen kann. Der Betrieb ist am besten im großen durchzuführen.
Er ist ein gleichmäßiger, läßt sich für längere Zeit vorher bestimmen
und leicht durch höhere Instanzen kontrollieren. Die Verpachtung ist
hier undurchführbar, doch zeigt sich die Bewirtschaftung durch den
Staat und die Gemeinde nicht teurer als durch Private. KEin ausgedehnter
 Besitz an Forsten ermöglicht es dem Staat, die Forstwirtschaft
30 zu handhaben, wie es für die Gesamtheit am zweckmäßigsten ist,
und den Privatforsten eine größere Freiheit und Selbständigkeit einzuräumen.
 (S. Grundriß II, Volkswirtschaftspolitik, S. 124 ff.) Er vermag
am besten für ein ausgebildetes Forstbeamtenpersonal zu sorgen und
damit auch den Privaten zu nützen. Die vorhandenen Staatsforsten
in Privathände überzuführen, liegt nach allem keine Veranlassung vor,
zumal erfahrungsgemäß bei Verkauf von Wäldern nur selten ein angemessener
 Preis zu erlangen ist. Vielmehr erscheint es angezeigt,
von seiten des Staates unbenutztes Forstland anzukaufen und aufzuforsten,
 um den Bestand zu erweitern.

Der preußische Fiskus besitzt 2 885 586 ha Wald, d. s. 33,5 Proz. der ges. Waldfläche
» bayerische » 835 437 »” ” ” 34,2 ” %
x sächsische » 168 804 ” ” n” 43,6 »” » m
; württembg. 186657 „ » »„ 8311 nn oo
; Österreich, » 4 716 684 ” ” n 7,3 ” ” ”
y ungarische ” # 1 159 554 ” »” »” 15,3 Da El ”
Französ. N 892827 “ „94

is

Preußen bezog aus den Forsten 1905 49,9 Mill. Mk. netto, bei
99,7 Mill. Bruttoeinnahme, Frankreich 30,2 Mill. Fres., Ungarn
3,5 Mill. Gld., Oesterreich erzielte 1903 (nach dem statist. Hand-
            
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