23 —
27
so ausschlaggebend zu sein, daß nicht einmal die Forderungen der
Regierung außer inbetreff der Zigarettensteuer Aussicht auf Erfolg haben.
Unter solchen Umständen ist es begreiflich, daß der Vertreter
des Reichsschatzamtes und noch mehr die Budgetkommission des
Reichstages sich veranlaßt sehen, als Aushilfe zu allen möglichen
kleinen Ergänzungssteuern zu greifen. So fordert der Entwurf eine
Erweiterung des Frachturkundenstempels (41 Mill.) und eine Besteuerung
von Personen-Fahrkarten im KEisenbahn- und Dampfschiffsverkehr
(12 Mill), und zwar in fixierten Sätzen, für Eisenbahnfahrkarten
von 5 bis 40 Pfg. Außerdem eine Quittungssteuer (10 Pfg. für
jede Quittung über 20 Mk., 16 Mill). Schließlich eine Abgabe von
Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge (3 Mill.)j. Der Mehrertrag aus
Stempelabgaben ist danach auf 72 Mill. angesetzt. Daß damit der
von der Wissenschaft geforderte Maßstab der Leistungsfähigkeit verlassen
wird, liegt auf der Hand, und daß dagegen der Grundsatz Platz
greift, das Geld zu nehmen, wo es am leichtesten zu erfassen ist.
Wie nicht anders zu erwarten, ist in dieser Richtung die Budgetkommission
noch schärfer vorgegangen, durch Erhöhung der Sätze
und durch Ergänzung des Steuerbouquets durch eine Wehrsteuer, Man
muß sich außerdem doch fragen, ob es angemessen ist, die HEisenbahnen
mit einer Steuer für das Reich zu belasten, obwohl es sich
fast allein um Staatsbahnen handelt. Dabei ist die Auflage eine solche,
welche eine richtige Verteilung der Last ohne weiteres ausschließt,
während die Regierungen ihrerseits durch eine geringe Erhöhung der
Tarifsätze dasselbe weit wirksamer und gerechter zu erreichen imstande
wären. Auf solche Weise verdienen die Matrikularbeiträge fast den
Vorzug, Gleichwohl scheinen die Aussichten gerade dieser Vorschläge
im Reichstage noch am günstigsten zu sein.
Trotz jener weitgehenden Vorschläge mannigfaltiger Steuermaßregeln
bleibt aber in dem Entwurf immer noch ein Rest von 50
Mill. zu decken, weshalb man noch zu einer Reichserbschaftssteuer die
Zuflucht genommen hat. ;
Da wir die Erbschaftssteuer für eine Personalsteuer halten, so
erscheint es uns beklagenswert, daß man das Prinzip durchbrechen will,
diese Steuerkategorie den einzelnen Ländern vorzubehalten, da in den
meisten Staaten Erhöhungen der Steuer sich in nächster Zeit doch
als notwendig herausstellen werden. Nun will der Entwurf aus der
neuen Steuer nur zwei Drittel des Ertrages dem Reiche zuweisen, ein Drittel
den Bundesstaaten überlassen, es wird darin ferner vorausgesetzt, daß
48 Mill. für das Reich dabei erzielt werden, auch ohne die Ehegatten
und Deszendenten durch die Steuer zu treffen. Es blieben daher die
Interessen der Staaten noch bis zu gewissem Grade gewahrt, aber
eben auch nur solange, als die einzelnen Staaten diese Quelle entbehren
können, sicher wird es später schwer halten, die einmal eingeschlagene
Bahn zu verlassen. Man sollte deshalb erst im alleräußersten Falle
dazu greifen, und der liegt nicht vor, solange noch nicht die Getränkeund
Tabaksteuern ausreichend benutzt sind. Auch hier scheint aber der
Reichstag gerade den von uns bekämpften Weg einschlagen zu wollen.
Das weitere muß die Zukunft lehren.
Lippert & Co. (G. Pätz’sche Buchdruckerei), Naumburg a. 5.
a m“
dm