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Wo dieser Anhalt fehlt, tritt die Schätzung durch Gemeindebeamte
ein. Die Ueberleitung zur Einkommensteuer wird dadurch bewirkt,
daß die Erhebung zwar bei dem Inhaber des Grundstücks stattfindet,
der Pächter aber gesetzlich befugt ist, die Steuer, welche eigentlich der
Grundbesitzer zu zahlen hat, demselben bei der Pachtzahlung in Abzug
zu bringen, und dieser das gleiche Verfahren seinen Hypothekengläubigern
gegenüber einschlagen darf, durch Abzug des Teiles der Steuer von
den Zinsen, welcher dem Anteil der Zinsen an dem Gutsertrag entspricht.
Ebenso hält man sich auch bei den anderen Kategorien an
die Quelle, wodurch die Erhebung erleichtert wird. Bei den Staatsbeamten
wird der Steuerbetrag bei Auszahlung der Besoldung zurückbehalten,
ebenso von den Staatspapieren bei der Auszahlung der Zinsen.
Man erhebt den Anteil der Staatskasse an der Dividende der Aktiengesellschaften
bei diesen und überläßt es der Gesellschaft, die Aktionäre
um diesen Betrag zu kürzen. Auf diese Weise sichert sich die Staatskasse
ihren Anteil überall, wo das Einkommen bei der Quelle zu erfassen
ist.
Von einem jeden Steuerpflichtigen wird Selbstdeklaration verlangt,
gleichviel, ob das Einkommen bereits von der Quelle erhoben war oder
nicht, und diese bleibt maßgebend, ganz besonders bei dem Gewerbebetrieb
und dem Einkommen aus dem im Auslande oder in den Kolonien
angelegten Kapitalien. Bemerkenswert ist, daß die Deklaration
unter Umgehung der Bezirksbehörde direkt bei einer dazu in London
besonders eingesetzten Behörde gemacht werden kann, wenn die Geheimhaltung
der Verhältnisse aus besonderen Gründen erwünscht erscheint;
ein Verfahren, das entschieden Beachtung verdient. Um die
einzelnen Erhebungen, der Einkommensteuer entsprechend, zur Person
des Steurzahlers in Beziehung zu setzen, kann die Rückzahlung verlangt
werden, wenn eine Steuer bei der Quelle erhoben ist und nachgewiesen
wird, daß das Gesamteinkommen das erwähnte Minimum
nicht überschreitet, oder sonst im ganzen zu viel von der Person erhoben
ist. Solche Rückzahlungen werden dann bei der Quelle: der Staatskasse,
den Aktiengesellschaften u. s. w. vermerkt; und steht der betreffende
Steuerzahler auf der Liste, so wird dann in den folgenden
Jahren ohne weiteres die Erhebung unterlassen. Natürlich kommen
dadurch mancherlei Mißgriffe vor. Auch ermöglicht jene Minimumbestimmung
manche Umgehung, indem z. B. das Vermögen noch bei
Lebzeiten der Eltern scheinbar unter die Kinder verteilt wird, wodurch
jedes event, steuerfrei bleibt, während die Gesamtsumme des Einkommens
der Familie eine nicht unbedeutende Besteuerung recht.
fertigen würde,
Bedeutsam ist die Organisation der betreffenden Behörden.
An der Spitze steht das Zentralsteueramt in London, welches
Inspektoren und Aufseher zu ernennen hat, welche die Durchführung
der ganzen Steuer überwachen, Daneben hat eine Spezialkommission
die Rückerstattung der Steuern und die Entgegennahme der
direkten Einreichung der Deklaration von Gewerbetreibenden zu be:
wirken. Völlig unabhängig von diesen besteht dann in jedem Distrikt
von 8—10 Kirchspielen die Kommission der Generalkommissäre,
welche ursprünglich von der Kommission der Landtage gewählt
wurde, seitdem sich durch Kooptation ergänzt; sie besteht aus 3—7
Personen. Wählbar ist nur, wer ein Einkommen von über 200 Pf. St.
aus Grundbesitz bezieht oder 5000 Pf. St. bares Vermögen versteuert.