414 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
eines bestimmten Handels oder einer bestimmten specialisierten Produktion von Waren
zu einer selbständigen Anstalt mit bestimmter Verfassung, mit eigenem Lebensinteresse
wird. Nur in den späteren Stadien der antiken und in den letzten Jahrhunderten der
europäischen und der von ihr abhängigen kolonialen Kultur haben sich diese Unter—
nehmungen voll und ganz ausgebildet, während vorher nur Ansätze dazu, hauptsächlich
in den Handelsgeschäften, dann auch im Handwerk, in gewissen landwirtschaftlichen
Betrieben vorhanden waren, und ähnlich noch heute in allen Ländern niedriger oder
halbentwickelter Kultur nur solche Anfänge der Unternehmung bestehen.
Es ist daher begreiflich, daß erst die beginnende Volkswirtschaftslehre des 18. Jahr—
hunderts von einem Unternehmer sprach, daß sie in ihrer Richtung auf Untersuchung
der Einkommensverteilung wesentlich die Frage erörterte, welche Natur der Unternehmer—
zewinn habe. Die Engländer sahen in ihm wesentlich einen Kapitalgewinn, identifizierten
ihn vielfach mit der Kapitalrente; die Franzosen sahen in ihm eine Art Arbeitslohn. Die
Deutschen begannen ihn als eine selbständige Einkommensart aufzujassen. Nachdem der
Socialismus gegen das Wesen der Unternehmung, als der Organisationsform, welche
den innersten Kern, den Pol der heutigen Volkswirtschaft ausmache, welche aus dem
Dienste der Gefamtheit private Gewinne für die Leiter herausschlage, seine heftigen
Angriffe gerichtet hatte, konnte die Wissenschaft nicht mehr bei der Frage stehen bleiben,
ob der Unternehmergewinn unter diese oder jene privatrechtliche oder wirtschaftliche
Kategorie falle; sie mußte beginnen, die verschiedenen Arten der Unternehmung zu
beschreiben, sie psychologisch und historisch, technisch und wirtschaftlich aus ihren Ursachen
zu erklären, um so zu einem abschließenden Urteil über ihr Wesen, ihre Entwickelung
und Berechtigung zu kommen, sie im Zusammenhang der ganzen socialen und gesell—
ichaftlichen Organisationsfragen zu begreifen. —
Wir werfen zuerst einen Blick auf die Ausgangspunkte, aus denen heraus die
Unternehmung sich historisch entwickeln konnte: wo Handel und Verkehr Platz greifen,
Nomaden und Schiffer auf Beute und Gewinn ausziehen, Märkte entstehen, da bildet
sich mit dem Tausch, mit der Erkenntnis der großen örtlichen Preisdifferenzen, mit der
Erspähung der verschiedenen Bedürfnisse da und dort der Sinn für den Handelsgewinn;
er ist der pfychologische Keim der Geschäftsseite aller Unternehmung.
In die Wirtschaftsführung der Mensthen und Familien kommt damit ein neues
anderes Element; der bisher ausschließlich auf die Hauswirtschaft gerichtete Sinn, der
nur Vorräte für den Gebrauch, nur ihre Herrichtung für den eigenen Bedarf kannte,
greift jetzt über diesen Kreis hinaus; er will erwerben, erbeuten, einkaufen, um fremden
Menschen die Ware zuzuführen, und damit einen Gewinn machen. Dazu gehört Welt—
und Menschenkenntnis, wagender Mut, rechnender Verstand (vergl. oben S. 335). Die
bisher nur mit Familien und Stammesgenossen freundlich, mit Fremden feindlich
Verkehrenden kommen nun beim Tausch und Handel mit Fremden und bald auch mit
den Stammesgenossen in jene den Tauschverkehr charakterisierende Berührung, die
einerseits Sympathie und Rücksichtnahme zurücktreten läßt, andererseits den Verzicht
auf Tötung und Beraubung nach und nach fordert: man macht ein Geschäft, man hat
eine persönlich gleichgültige Berührung; Käufer und Verkäufer stehen sich gleichsam in
abstrakter Ferne gegenüber, ohne daß nähere sittliche Bande aus dem Geschäft entstehen,
wie sie bisher innerhalb der Familie, der Gens, des Stammes alle wirtschaftliche
Berührung begleitet hatten. Nur der lockende Gewinn, der sich dem Egoismus, dem
Erwerbstrieb darbietet, konnte den Umweg bilden, auf dem Fremde in andere als feindliche
Berührung kamen, einander dienstbar wurden. Aber die Art, wie sie sich dienstbar
wurden, wie sie in immer größerer Zahl vorübergehend, flüchtig, ohne näheres Kennen—
lernen, ohne dauernde Beziehung durch Tausch und Verkehr sich berührten, schloß auch
das engere Verbundensein, die weitergehenden gegenseitigen Pflichten qus, wie sie in
den engeren gesellschaftlichen Verbänden bisher gesordert wurden; Übervorteilung,
Täuschung, Bewucherung, ja unter Umständen List und Gewalt galten lange im Handel
als erlaubt. Sein Zwedist nicht, einen Freund, einen Verwandten zu versorgen, sondern
einen Gewinn, ein rentierendes Geschäft zu machen, das Kapital einzusetzen, die Leiden—