182 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverkeilung. [640
Vermögen des Vereinigten englischen Königreiches von 1875 und 1885 sind nach der
englischen Einkommensteuer gemacht, wobei aus der Vermögensrente mit einem je nach
der Anlage abgestuften Multiplikator auf das Vermögen geschlossen wird. Die Be—
rechnung Fovilles über das französische, Pantaleonis über das italienische Vermögen
sind nach der Größe des jährlich der Erbschaftssteuer unterworfenen Vermögens und der
Annahme gemacht, daß diese Jahresbeträge 36 des Gesamtprivatvermögens seien.
2. Die objektiv-sachliche Berechnung sucht nach den Hauptkategorien des Ver—
mögens (Grundeigentum, Häuser, beweglicher Besitz in der Feuerversicherung erkennbar,
Verkehrsmittel, Forderungen ans Ausland unter Abzug der ausländischen Forderungen
ans Inland) und im Anschluß an die Katasterstatistik und ähnliche Hülfsmittel den
Gesamtbesitz der Privaten und der öffentlichen Personen zu erfassen. Solche Auf—
stellungen haben neuerdings Rümelin und Schall für Württemberg, Schott für Sachsen,
Kollmann für Oldenburg gemacht.
So vieles aber unficher bleibt, so notwendig scheint es doch, daß man auch auf
diesem Gebiete verfucht, zu festen Größenvorstellungen zu kommen, weil ohne sie eine
Anzahl der wichtigsten volkswirtschaftlichen Fragen unlösbar ist.
Wir können nun hier natürlich nicht für jede Zahl den kritischen Apparat an—
geben, durch den sie gewonnen wurde; wir müssen uns mit der Vorführung der
wichtigsten Resultate der zuverlässigern Forschungen begnügen; wir geben in der Haupt—
jache auch nur die Berechnung des Volksvermögens pro Kopf der Bevölkerung zu ver—
schiedener Zeit.
Dabei darf natürlich nie vergessen werden, daß Wertberechnungen dieser Art von
drei Ursachenreihen beherrscht sind: 1. von der Menge der Kapitalien, der Größe des
Vermögens an sich, 2. von dem zeitlichen und örtlichen Geldwert, 8. von der Art, wie
Seltenheit und Monopol (Grundrentenbildung) bestimmte Kapitale in ihrem Werte
erhöhen und so die Zahlen steigern, ohne daß mehr Vorräte, mehr Produktivmittel
vorhanden sind. Die Berechnungen wären also zum Zwecke des Vergleiches nur einwand—
frei, wenn wir die Ursachen sub 2 und 83 eliminieren könnten; das ist nicht der Fall. Nur
werden wir sagen können, für naheliegende Zeiten und Länder sei die Einwirkung der Ur—⸗
sachen sub 2 und 3 nicht so groß, daß nicht doch vieles aus ihnen geschlossen werden könne.
Für das Gebiet von Bremen haben wir eine Reihe, die von 1780 - 1876 reicht,
auf der Vermögenssteuer beruht, also das steuerfreie Vermögen der kleinen Leute und
der öffentlichen Korporationen nicht mit umfaßt. Das Resultat ist: 1730 1000 Mk.,
1770 1060, 1800 2100, 1820 1830, 1840 2690, 1858 3100, 1863 4160, 1876 4550
(Stadt Bremen 5590). Die letztere Zahl würde wohl auf ca. 6000- 6500 steigen,
wenn es sich um das ganze Vermögen handelte. Für Preußen könnten wir nach
Schätzungen von Hansemann, Dieterici und Miquel ansetzen: 1830 400, 1848 720
(beide wohl zu niedrig), 18900 2500—-8000; auch hier ist nur das Privatvermögen zu
erfassen versucht. Fur Württemberg haben wir sehr gute Berechnungen des ganzen
Volks- und Korporationsvermögens von Rümelin und Schall: 1868 2730 Mk., 1888
5180, während analoge Rechnungen für Oldenburg (1890) 4280 und für das König—
reich Sachsen (18900) 4260 ergaben; für ganz Deutschland dürften 3600—4000 Mk.
nicht zu hoch sein, wenn wir gleichzeitig mit Pantaleoni für Italien 1874 1260 und
1889 1410 Mk., für Hsterreich-Ungarn mit Inama 1880 1640 Mk., für Frankreich
mit Leon Say und Foville 1820 3200, 1885 etwa 5000 Mk., für Belgien und Holland
1880 4700 und 4800 Mk., für Norwegen mit Kiger 1890 1160 Mk. annehmen.
Für die englischen Verhältnisse läßt sich folgende Reihe nach den Zusammen—
stellungen von Foville und Giffen herstellen: England 1600 440 Mk., 1680 860,
1720 1014, 1750 1420, 1774 2800, 1800 3340 Mk. ; Vereinigtes Königreich 1812
3200 (wohl zu hoch?), 1845 2860, 1860 4150, 1885 53500; die letztere von Giffen
nach den Einkommensteuerergebnissen berechnete Zahl dürfte noch etwas zu niedrig sein.
Fur die Vereinigten Staaten ergiebt sich nach den Vermögensberechnungen des Census
folgendes: 1790 780, 1800 840, 1840 920, 1860 21830, 1880 3630, 1890 4180;
andere amerikanische Schätzungen gehen bis auf 6800 Mk.