552 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.
sönlich mit seinen jungen Söhnen Joseph und Karl auf einem
Reichstage zu Preßburg, um die Verhältnisse des Landes zu
ordnen: es war wie eine Wiederholung jener weit zurückliegenden
Vorgänge deutscher Kaiserzeit, in denen Ottonen und Salier
in die magyarischen Geschicke eingegriffen hatten. Das Wahl—
recht zur ungarischen Krone wurde aufgehoben, dem Adel aber
im übrigen die Unsumme seiner alten Privilegien — mit Aus—
nahme des einen zu bewaffnetem Widerstande gegen vertrags—
widrige Akte der Krone — bestätigt; und selbst die Protestanten
erhielten eine wenn auch beschränkte Duldung — auch diese
übrigens nur gegen den Widerspruch der magyarischen Bischöfe.
Zum Abschlusse dieser Verhandlungen aber, in denen erst
Ungarn recht eigentlich für das Haus Habsburg gewonnen
wurde, erfolgte, am 8. Dezember 1687, die feierliche Krönung
des achtjährigen Erzherzogs Joseph zum König von Ungarn
nach dem neuen Königsrecht, das die Stephanskrone dem
Mannesstamme des Hauses Habsburg, und zwar auch der
spanischen Linie, erblich zusprach.
Die territoriale Ausgestaltung einer neuen österreichisch—
ungarischen Monarchie war errungen, die räumliche Basis einer
modernen deutsch-habsburgischen Großmacht gelegt.
Es waren Erfolge, denen ein erhöhter Aufschwung des
kaiserlichen Ansehens im Reiche und damit ein Wiederaufleben
des Reichsgedankens überhaupt parallel lief. Wie stand doch
Osterreich jetzt im Vordergrunde der Weltangelegenheiten gegen—
über Frankreich; grollend und mißmutig ertrug Ludwig XIV.
die Wendung der Dinge. Und schon trat er mict bloß zurück;
das Glück wandte sich gegen ihn. Gegen Ende der achtziger
Jahre unterzog sich Osterreich dem Wagnis, neben dem Kampfe
im Osten auch den im Westen gegen den dritten Raubanfall
aufzunehmen, den Ludwig im Jahre 1688 begonnen hatte.
Und wir wissen schon, mit welchem, wenn auch erst in lang—
wierigen Verhandlungen und Feldzügen gewonnenen Erfolge.
Alle Sympathien im Reiche fielen ihm zu; am 12. Mai 1689
schloß es unter günstigen Bedingungen ein Bündnis mit den
Niederlanden, dem am 9. September desselben Jahres der