Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

230 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. I[GB88 
fördert wurde, und die lokalen Bedürfnisse, solange es an anderen Organen noch gebrach, 
vielfach so besser befriedigt werden konnten. 
Eine große Centralnotenbank versieht ihre Funktion am besten, wenn sie dem 
Staate gegenüber eine gewisse Selbständigkeit behauptet, und wenn sie zwar in engster 
Fühlung mit den anderen größeren Banken steht, aber doch ihnen überlegen bleibt, 
wenn sie durch möglichst viele lokale Niederlassungen nicht bloß die Geschäfte der Haupt— 
stadt, sondern des ganzen Landes übersieht, beeinflußt, ja beherrscht. 
Jede Selbständigkeit gegenüber der Staatsgewalt verschwindet, wenn die Central⸗ 
bank eine Staatisbank ist, mit staatlichem Kapital arbeitet; sie verfällt dann leicht 
fiskalischen Tendenzen, dient allein den Finanzen, nicht der Volkswirtschaft. Ist sie 
umgekehrt reine Aktienbank, wird sie wirtschaftlich durch Direktoren geleitet, die von den 
Aktionären gewählt und selbst Großaktionäre sind, so kommt sie ganz in die Hände des 
Großkapitals, sucht die höchste Dividende zu erzielen, was meist nur im Widerspruch mit 
dem Dienst für die Gesamtheit möglich ist. Wenn die französische Bank durchschnittlich 
1878 -1884 19, die italienische Nationalbank 12,6, die englische 9,89/0 Dividende 
verteilte, die deutsche aber 1876—1888 nur 5,7 8/0, so hängt dies nicht allein, aber 
zum Teil von diesem Gegensatz ab. 
Die Bank von England wird von 24 jährlich durch die Aktionäre gewählten 
Direktoren, welche stets Kaufleute, nicht Bankiers sind, geleitet, ebenso werden die 
Gouverneure bestellt; die Gewählten scheiden zuerst stets wieder nach Jahresfrist aus; 
erst nach mehrmaliger Pause ist dauernde Wiederwahl üblich. Es ist eine veraltete und 
einseitige Form der Bestimmung der Leiter; sie hat auf die gänzliche Herrschaft des 
Herkommens hingewirkt, sie hindert nicht eine gute, aber jede geniale und kühne Leitung, 
sede Reform. Die Bank von England hat eine veraltete, schwerfällige Verfassung, 
welche die Abhängigkeit vom Staate doch nicht hinderte, das Herabsinken von ihrer 
einstigen Höhe erklärt. 
Die Mehrzahl der europäischen Centralbanken hat heute Aktienform, arbeitet mit 
dem Kapital der Anteilsinhaber, steht aber unter Beamten, die ganz oder teilweise 
vom Staat ernannt sind. In Frankreich so, daß der Gouverneur und seine zwei 
Stellvertreter vom Staate ernannt sind, während das Kollegium der Regenten und die 
drei Censoren von der Generalversammlung gewählt werden, alle genannten aber einen 
sehr großen Aktienbesitz haben müssen. In Deutschland so, daß das Reichsbank— 
kuratorium, aus dem Reichskanzler und einigen anderen Ministern und Bundesrats— 
mitgliedern bestehend, die Oberaufsicht hat, das Direktorium aus acht ernannten Be— 
amten (ursprünglich Kaufleuten und Staatsbeamten), die keine Anteile besitzen dürfen, 
keine Tantieme erhalten, die wirkliche Bankleitung ausübt, wenn nominell auch nur im 
Auftrage und als Untergebene des Reichskanzlers. Unter dem Direktorium steht die ganze 
übrige Beamtenschaft, die sich aus Kaufleuten rekrutiert, die durch längeren Dienst in der 
Reichsbank sich qualifiziert gemacht, deren höhere Glieder eine Tantieme neben dem Gehalt 
bekommen; diese wird ihnen aber nicht ausgezahlt, sondern haftet bis zum Ausscheiden 
für vertretbare Verluste; neben dieser kaufmännisch und juristisch geschulten Hierarchie 
der Beamten steht die Vertretung der Anteilseigner, der Centralausschuß, aus der Haute 
Finance gewählt, die monatlich zusammentritt, nur Rat erteilt, die Wechseldiskontierung 
prüft und drei Deputierte wählt, die den Sitzungen des Direktoriums beratend an— 
wohnen; beide Organe haben einen bestimmenden Einfluß nur, wenn die Reichsbank 
dem Reich oder einem Einzelstaat einen über die Statuten hinausgehenden Kredit geben 
soll. Diese Zusammensetzung der maßgebenden Organe erklärt die Leistungen und die 
Stellung der Reichsbank. Nirgends sonst ist der Einfluß der Aktionäre so beschränkt; 
er genügt aber auch hier vollständig, um die rechte Fühlung mit der übrigen Bank— 
welt und die bankmäßige Sachkenntnis der Leitung herzustellen. Das Personal ist so 
geschult, daß ein erheblicher Teil der übrigen Banken ihre wichtigsten Stellen mit in 
der Reichsbank und ihren Zweiganstalten geschulten Leuten zu beseßen sucht. Die Ver— 
bindung gut preußischer Beamsentradition mit kaufmännischer Schulung macht das 
Wesen des Personals aus. Es ist eine Verbindung, die wie die Gewinnteilung zwischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.