230 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. I[GB88
fördert wurde, und die lokalen Bedürfnisse, solange es an anderen Organen noch gebrach,
vielfach so besser befriedigt werden konnten.
Eine große Centralnotenbank versieht ihre Funktion am besten, wenn sie dem
Staate gegenüber eine gewisse Selbständigkeit behauptet, und wenn sie zwar in engster
Fühlung mit den anderen größeren Banken steht, aber doch ihnen überlegen bleibt,
wenn sie durch möglichst viele lokale Niederlassungen nicht bloß die Geschäfte der Haupt—
stadt, sondern des ganzen Landes übersieht, beeinflußt, ja beherrscht.
Jede Selbständigkeit gegenüber der Staatsgewalt verschwindet, wenn die Central⸗
bank eine Staatisbank ist, mit staatlichem Kapital arbeitet; sie verfällt dann leicht
fiskalischen Tendenzen, dient allein den Finanzen, nicht der Volkswirtschaft. Ist sie
umgekehrt reine Aktienbank, wird sie wirtschaftlich durch Direktoren geleitet, die von den
Aktionären gewählt und selbst Großaktionäre sind, so kommt sie ganz in die Hände des
Großkapitals, sucht die höchste Dividende zu erzielen, was meist nur im Widerspruch mit
dem Dienst für die Gesamtheit möglich ist. Wenn die französische Bank durchschnittlich
1878 -1884 19, die italienische Nationalbank 12,6, die englische 9,89/0 Dividende
verteilte, die deutsche aber 1876—1888 nur 5,7 8/0, so hängt dies nicht allein, aber
zum Teil von diesem Gegensatz ab.
Die Bank von England wird von 24 jährlich durch die Aktionäre gewählten
Direktoren, welche stets Kaufleute, nicht Bankiers sind, geleitet, ebenso werden die
Gouverneure bestellt; die Gewählten scheiden zuerst stets wieder nach Jahresfrist aus;
erst nach mehrmaliger Pause ist dauernde Wiederwahl üblich. Es ist eine veraltete und
einseitige Form der Bestimmung der Leiter; sie hat auf die gänzliche Herrschaft des
Herkommens hingewirkt, sie hindert nicht eine gute, aber jede geniale und kühne Leitung,
sede Reform. Die Bank von England hat eine veraltete, schwerfällige Verfassung,
welche die Abhängigkeit vom Staate doch nicht hinderte, das Herabsinken von ihrer
einstigen Höhe erklärt.
Die Mehrzahl der europäischen Centralbanken hat heute Aktienform, arbeitet mit
dem Kapital der Anteilsinhaber, steht aber unter Beamten, die ganz oder teilweise
vom Staat ernannt sind. In Frankreich so, daß der Gouverneur und seine zwei
Stellvertreter vom Staate ernannt sind, während das Kollegium der Regenten und die
drei Censoren von der Generalversammlung gewählt werden, alle genannten aber einen
sehr großen Aktienbesitz haben müssen. In Deutschland so, daß das Reichsbank—
kuratorium, aus dem Reichskanzler und einigen anderen Ministern und Bundesrats—
mitgliedern bestehend, die Oberaufsicht hat, das Direktorium aus acht ernannten Be—
amten (ursprünglich Kaufleuten und Staatsbeamten), die keine Anteile besitzen dürfen,
keine Tantieme erhalten, die wirkliche Bankleitung ausübt, wenn nominell auch nur im
Auftrage und als Untergebene des Reichskanzlers. Unter dem Direktorium steht die ganze
übrige Beamtenschaft, die sich aus Kaufleuten rekrutiert, die durch längeren Dienst in der
Reichsbank sich qualifiziert gemacht, deren höhere Glieder eine Tantieme neben dem Gehalt
bekommen; diese wird ihnen aber nicht ausgezahlt, sondern haftet bis zum Ausscheiden
für vertretbare Verluste; neben dieser kaufmännisch und juristisch geschulten Hierarchie
der Beamten steht die Vertretung der Anteilseigner, der Centralausschuß, aus der Haute
Finance gewählt, die monatlich zusammentritt, nur Rat erteilt, die Wechseldiskontierung
prüft und drei Deputierte wählt, die den Sitzungen des Direktoriums beratend an—
wohnen; beide Organe haben einen bestimmenden Einfluß nur, wenn die Reichsbank
dem Reich oder einem Einzelstaat einen über die Statuten hinausgehenden Kredit geben
soll. Diese Zusammensetzung der maßgebenden Organe erklärt die Leistungen und die
Stellung der Reichsbank. Nirgends sonst ist der Einfluß der Aktionäre so beschränkt;
er genügt aber auch hier vollständig, um die rechte Fühlung mit der übrigen Bank—
welt und die bankmäßige Sachkenntnis der Leitung herzustellen. Das Personal ist so
geschult, daß ein erheblicher Teil der übrigen Banken ihre wichtigsten Stellen mit in
der Reichsbank und ihren Zweiganstalten geschulten Leuten zu beseßen sucht. Die Ver—
bindung gut preußischer Beamsentradition mit kaufmännischer Schulung macht das
Wesen des Personals aus. Es ist eine Verbindung, die wie die Gewinnteilung zwischen