240 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [698
Von anderen Bankgeschäften wie von jeder Gewinnabsicht halten sie sich fern; eigenes
Kapital erhielten sie nur nach und nach durch die Differenz des geforderten und ge—
zahlten Zinses und einige Gebühren in Form eines angesammelten Reservefonds, und,
soweit dieser es gestattete, eines ersparten Vermögens. Die Höhe der Pfandbriefschuld
der altpreußischen Provinziallandschaften und der 1878 gegründeten Centrallandschaft
betrug 1805 161, 1860 511, 1900 über 2000 Mill. Mk. Die Reservefonds und das
eigene Vermögen der Landschaften sind nach und nach bedeutend geworden (Kitterschaft
der Kurmark 18897 10,9 Mill. Mk.) und das letztere wurde in sechs Provinzen dazu
benutzt, um besondere landschaftliche Darlehenskassen, hauptsächlich von 1869 an, je
mit 1,2 bis 5 Mill. Mk. zu dotieren. Es sind Bankgeschäfte, die im Eigentum der
Provinz stehen, von den Provinzialorganen verwaltet, dazu bestimmt sind, die Pfand⸗
briefausgabe, die Rückkaufs- und Konversionsgeschäfte zu erleichtern, alle mit den
hypothekengeschäften sich verbindenden Zahlungen und Kreditierungen auszuführen, den
n der Landschaft Verbundenen Personalkredit zu geben. Die Berliner hat einen Jahres—
umsatz von 1800 Mill. Mk. Die Kassen haben sehr gut gewirkt, den Pfandbrief—
instituten eine gewisse Unabhängigkeit auf dem Geld- und Kreditmarkt verschafft.
Wenn die ganze Entwickelung der Landschaften und ihrer Darlehnskassen etwas
bureaukratisch sein muß, weil die Beamten an feste Regeln gebunden sein müssen, wenn
es schwer hält, sie dem kleinen Besitz zugänglich zu machen, wenn die 2—383 Milliarden
Pfandbriefe noch lange nicht die privaten Hypotheken erreichen, so sind dafür die
Solidität der Geschäftsführung, die Amortisation, die Unkündbarkeit, die Ausbildung
eines geordneten Taxwesens, die Schulung aller Teilnehmer in genossenschaftlichem Sinn
und in der Selbstverwaltung von größtem Wert. Es ist durch die Institute der
Beweis geführt, daß tüchtige kaufmännische und bureaukratische Beamte und ehrenamt—
liche Vorstände gewisse einfachere Kreditgeschäfte doch im großen Stile besorgen können,
ohne daß auf Dividenden und persönliche Gewinne hingearbeitet wird.
b) Die Landeskreditanstalten und Ahnliches. Einen ähnlichen gemein—
aützigen, die Gewinnabsicht ausschließenden Charakter wie die Landschaften haben die
teilweise schon früher, hauptsächlich seit 1830, in den mitteldeutschen Staaten errichteten
Landeskreditkassen: Braunschweig 1766, Altenburg 1792, Kurhessen 1882, Nassau
1840, Hannover 1842, sächsische Oberlausitz 1844, Meiningen 1848, Gotha 18683. Die
inderen thüringischen Staaten, Oldenburg, Großherzogtum Hessen folgten 1869 —1890.
Die Kassen fsollten ursprünglich meist zugleich die Ratenzahlungen, durch welche die
Bauern ihre feudalen Lasten ablösten, einnehmen und den bisher Berechtigten die Ab—
ösungssummen in Obligationen zuführen; daneben aber für Stadt und Land, Groß
und Klein einen soliden billigen Hypothekenkredit an erster Stelle bis zur Hälste oder
wei Drittel des Taxwertes geben und das Kapital hierzu teils durch Ausgabe verzins—
licher Obligationen, teils durch die ihnen von Staat oder Provinz zugewiesene Dotation
beschaffen. Neuerdings geben sie auch an Gemeinden ohne Verpfändung Korporations—
kredit. Die kleineren Kassen werden von Staatsbehörden nebenbei verwaltet, die größeren
haben eine selbständige Beamtenorganisation unter Staats- oder Provinzialaussicht,
daneben möglichst viel kleine nebenamtliche Agenten, so daß jeder Bauer durch einen
kurzen Weg und mündlichen Verkehr sie erreichen kann. Sie sind dadurch wahre
Bauernbanken geworden; sie leihen in Posten bis zu 50 Mark herab, lassen ebenfalls
iberwiegend amortisieren, geben fast nur unkündbaren Kredit, machen sonst keine Bank—⸗
zeschäfte, geben keinen Personalkredit (außer die Institute der Lausitz und Altenburgs).
Sie haben außerordentlich günstig gewirkt. Die gute Lage des Bauernstandes wird
da und dort in Zusammenhang mit ihnen gebracht. Es fehlt ihnen der genossenschaft—
liche Charakter der Landschaften, das Geschaͤft wird bureaukratisch behandelt, aber das
Vertrauen der Schuldner und Gläubiger ist allgemein. Die ausgegebenen Obligationen
werden eine halbe Milliarde 1900 schon wesentlich üͤberschreiten.
In Preußen, das solchen Einrichtungen bisher fremd geblieben war, wurden 1850
die Rentenbanken in den einzelnen Provinzen errichtet und Staatsbeamten zur Ver—
valtung übergeben. aber nur um das Ablösungsgeschäft zu übernehmen; sie haben bis