599) Die Landeskreditanstalten und ähnliche Institute. 241
1895 526 Mill. Mk. Rentenbriefe ausgegeben, von denen damals 387 Mill. noch im
Umlauf waren. Durch das Rentengutsgefetz vom 7. Juli 1891 haben sie die Aufgabe
erhalten, den neuen Rentengutsanfiedlern durch Ausgabe von Rentenbriefen den sehr
weitgehenden nötigen Kredit zu verschaffen, wodurch sie fich den Landeskreditkassen Mittel—⸗
deutschlands näherten. Die in der Rheinprovinz 1888 aus der Provinzialhülfskasse
gebildete Landesbank, die ähnlich entstandene Landesbank in Westfalen, sowie die
Provinzialhilfskafsen in Schlesien und Ostpreußen haben einen ähnlichen Charakter. Sie
sind als Provinzialinftitute mit öffentlichen Mitteln dotiert, geben hauptfächlich Realkredit
an Gemeinden, Genossenschaften, Provingialinstitute, aber auch an Private. Besonders
in Notzeiten haben fie (z. B. die schlesische Kasse mit Staatsunterstützung) den Nach⸗
suchenden weitgehende und günstig wirkende Kredithülfe in den Formen der dandes—
kreditkassen gebracht, sind in der Beleihung bis zu 5/6 gegangen und haben durch
geschickte Prüfung der Personen und Verhältnisse dabei doch deine Verluste gehabt.
Auch die seit 1861 in Sachsen, seit 1881 in einigen preußischen Provinzen
sowie in Hefsen bestehenden sogenannten Landeskulturrentenbanken, die freilich teilweise,
besonders in Sachsen, wo fie mit der Landrentenbank, d. h. dem Ablösungsgeschäft ver—
bunden ist, eine große Entwickelung nahmen und dem hypothekarifschen Meliorations—
kredit dienen sollen, haben verwandte Aufgaben: es sind Sidats- oder Provinzialinstitute,
die Kulturrentenbriefe ausgeben, hypothekarische Darlehen an einzelne und Geuofsen—
schaften zu Meliorations- und Kulkurzwecken erteilen.
In gewissem Sinne hat das im Laufe des 19. Jahrhunderts weit ausgebildete
Hypothekengeschaͤft der öffentlichen Sparkassen einen ähnlichen Charakter wie das der
Landschaften und Landeskrediikafsen. Wir kommen auf die Sparkassen weiterhin.
Hier sei nur bemerkt, daß sie theoretisch ihrer Natur nach keinen unkündbaren Kredit
zeben können; sie müssen kündigen, wenn ihnen die Einkagen entzogen werden; doch
ommt das prakttisch nicht leicht vor; immer haben sie den Grundfatz der Unkündbar—
eit nicht principiell angenommen. Auch fur die Amortisalion durch Annuitäten sind
sie — nach ihrer Beamtenschaft — nicht geeignet. Aber doch sind ihre Hypothekengeschäfte
ehr groß. Sie haben von den über 8 Milliarden Einlagen 1900 über 500/0 in Hypotheken,
Zavon die Hälfte in ländlichen angelegt; also haben fie 4, die Landschaften etwa 21/5, die
dandeskreditrentenbanken, Landeskuͤlturbanken wohl auch I! / Milliarden dem Hypotheken—
sredit zugeführt. Wenn wir dazu nehmen, daß geistliche und kirchliche Stiftungen eben—
alls im größten Umfang Hypothekengeschäfte treiben, daß die großen deutschen Versiche⸗
rungskassen und einstitute große Hypothekengeschäfte machen, so dürften wohl in Deutsch—
and über 10 Milliarden durch die öffentlichen Institute dem Hypothekenkredit dienstbar
Lmacht worden sein. Wenn Eberstadt recht hat, daß in Deutschland 42 Milliarden
Hypothekenschulden existieren, so wären 10 immer erst eiwa 4 davon. Wir werden sehen,
— Hypothekenbanken 1900 etwa 6 Milliarden dem Grundbefsitz zugeführt hatien.
Auch in anderen Ländern hat der Hypothekarkredit mannigfach eine ähnliche
zemeinwirischaftliche Entwickelung genommen. In der Schweiz haben gemeindeweise
gebildete Garantiegenossenschaften die Entlastung von Hypotheken und Grundlasten so
übernommen, daß sie gemeinsam das Kapital aufnahmen, die Bereinigung der Grund—
rotokolle durchsührten (Knies). Im übrigen bestehen in der Schweiz in fast allen
antonen Noten- und andere Banken, die daneben Hypothekenkredit geben, leilweise
auch besondere Hypothekenbanken. In Hsterreich haben nach Bräf schon seit dem
16. -18. Jahrhundert die Stiftungen und die obrigkeitlich verwalteten Waisenfonds,
owie die aus öffentlichen Magazinen entsprungenen 1788 geschaffenen Kontributions—
getreidefonds dem Hypothekenkredit gedient. Ihre Thätigkeit reichte aber 1840 — 1870
8 keiner Weise aus. Osterreich wurde zunächst ein Tummelplatz der Hypothekenbanken.
ls aber der größere Teil dieser 137821878 wieder zusammengebrocheu war, entftanden
wie 1841 schoön in Galizien, 1862 in Böhmen, 1867 in Schlesien) 1876 1900 fast
allen Provinzen die Landeshypothekenbanken als Institute der „Länder“ ohne
Aepes Vermögen, ohne Gewinnabsicht; sie geben unkündbaren Hypothekenkredit in
adt und Land, in Annuitätenform, fast durchgehends 11 o niedrigeren Zins als
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. I1. 17 3