787) Privat-⸗, Vereins-⸗, Stiftungs⸗, Gemeindearmenpflege. 329
armenpflege ist einfach: die Gemeindegenossen kennen sich, bilden eine wirtschaftliche,
zine sittliche Gemeinschaft; die meisten Menschen haben den Mittelpunkt ihres Lebens
in der Gemeinde, in der sie wohnen; es handelt sich um Nachbarn, Freunde, Ver—
wandte, Kunden, Arbeitgeber und ⸗-Nehmer, die ohnedies viel miteinander zu thun
haben, wirtschaftlich von einander abhängen; zwischen Nachbarn entspringt am leichtesten
das natürliche Mitleid mit der vor Augen stehenden Not. Von dem geistigen und
moralischen Charakter der Gemeindegenossenschaft, von ihrer rechtlichen Verfassung, von
ihren Organen, ihren Vorstehern, ihren Beamten hängt es wesentlich mit ab, ob die
Gemeinde wirtschaftlich und moralisch gedeiht oder nicht. Die Gemeindeorgane haben
das größte Interesse, der Armut vorzubeugen, bei der Armenunterstützung sparsam zu
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und Steuern geben ihnen die nötigen Mittel, ihre Organe und Beamten haben durch
die Schule, die Polizei, die Steuerveranlagung ꝛc. ohnedies mit allen Einwohnern zu thun.
Freilich gelten diese für die Gemeindearmenpflege sprechenden Eigenschaften nicht
gleichmäßig von allen Gemeinden. Sie können nach Größe, Geschlossenheit, Volks—
charakter, Entwickelung ihrer Wirtschaft, ihrer Finanzen, ihres Personals doch sehr ver—
schieden für den Zweck befähigt sein. Machen wir uns diese Verschiedenheit der Ge—
meinde, ausgehend von ihrer Größe, noch etwas klar.
In den kleinen Gemeinden bis etwa 1000 Seelen besteht wohl die genaueste
gegenseitige Personalkenntnis; es existieren teilweise auch noch starke Gemeinschaftsbande;
oft herrscht aber auch noch die rohe egoistische Härte primitiver Zeit; meist fehlt es
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Armenpflegern. Man beschränkt sich hier häufig auf das zweifelhafte Mittel, die paar
vorhandenen Armen reiheum bei den Familien speisen zu lassen. Für kranke, gebrechliche,
irre Personen weiß man nicht zu sorgen. In den mittleren Gemeinden von 1000 bis
20000 Seelen, die einen nicht zu sehr wechselnden Personalbestand haben, trifft das oben
gegebene Bild der Gemeinde, das für sie als Traͤgerin der Armenpflege spricht, wohl
am meisten zu; aber doch nicht immer und desto weniger, je stärkeren Zu⸗ und Abzug
fie hat. In den ganz großen Gemeinden fehlt heute vielsach der sittliche Gemeingeist
und ebenso die gegenseitige Personalkenntnis; meist ist das Elend groß. Aber wo eine
gesunde Gemeindeverfassung das sociale Pflichtbewußtsein belebt, haben doch zahlreiche
Elemente Sinn für eine gute Armenverwaltung, man hat gute Beamte und findet
zahlreiche brauchbare Bürger für eine ehrenamtliche Thätigkeit; die großen finanziellen
Mittel sind zu beschaffen; die großen technisch-organisatorijchen Fortschritte der Armen—
verwaltung in den letzten hundert Jahren gingen hauptsfächlich von großen Städten
aus. Und die Erkenntnis hat sich in allen Ländern Bahn gebrochen, daß die Zwerg—
gemeinden zur Armenpflege nicht ausreichen. Deshalb hat England seine zu kleinen
Kirchspiele zu Armenunionen bis zu 16—60000 Seelen zusammengelegt. Ahnliches
ist in Preußen oft gefordert, aber kaum ernstlich in Angriff genommen worden. Damit
hängt es auch zusammen, daß man die größeren Organe der Selbstverwaltung, den
Kreis, das Oberamt, den Distrikt, das Departement, die Grafschaft, die Provinz vielfach
zu Zuschüssen an die Gemeindearmenkassen verpflichtet oder ihnen bestimmte Zweige
und Teile der Armenverwaltung resp. der Armenlast übertragen hat. Auch der Staat
hat in steigendem Maße Derarliges selbst übernommen.
Und es hat nicht an theoretischen und praktischen Stimmen gefehlt, die dem Staate
als solchem die ganze Armenpflege und Armenlast übertragen möchten. Die Unvoll—
kommenheit der oͤrtlichen Armenpflege hat Frankreich 1793, Bayern 1808 zu einem
solchen, freilich sehr rasch wieder aufgegebenen Versuche gebracht. So angenehm diefer
Ausweg für die armen, kleinen Gemeinden wäre, so sehr er die unten noch zu be—⸗
prechenden Streitigkeiten über Heimatsrecht und Unterftützungswohnsitz einschränken
oder gar beseitigen würde — dem Staate und seinen Beamten fehlt doch die lokale
Kenntnis der Verhältnisse und Personen. Eine Sigatsarmenpflege wäre noch viel mehr
als die Gemeindearmenpflege eine kommunistische Maßregel, wobei jeder Arme aus dem
zemeinsamen Topfe möglichst viel ohne Gegengabe haben wollte, wobei das Verani—