Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

829)] Die Berufsgenossenschaften, ihre Bewährung. J J 371 
Seit dem Bestehen der Gesetze wurden bis Ende 1898 714 123 Entschädigungsfälle be— 
handelt; Zacher giebt 1902' an, die Unternehmer hätten in der ganzen Zeit bis Ende 
1901 870 Mill. Mk., und zwar 700 für Entschädigungen, 170 für den Reservefonds 
und anderes aufgebracht. Es verdient noch beigefügt zu werden, daß 1895 — 1897 von 
der Gesamtzahl aller Unfälle die Krankenkassen 84 070, die Berufsgenossenschaften 16 070 
zu behandeln hatten, daß von der gesamten finanziellen Last aber erftere nur 12 0/0, 
letztere 88 0/0 trugen. 
Fragen wir nun, wie die Berufsgenossenschaften sich bewährt haben, so 
ist der besonders zu Anfang ihres Bestehens immer wieder gehörte Einwand, daß für das 
Unfallversicherungsgeschäft in Deutschland wie anderwärts zahlreiche bewährte Aktiengesell— 
schaften bestanden, im Auslande noch bestehen und gedeihen (während die Privat— 
versicherung für das Kranken- und Invalidenversicherungswesen thatsächlich nie und 
nirgends etwas Erhebliches zu leisten vermochte). Daher die oft aufgeworfene Frage, 
hätten fie in Deutschland nicht ebenso Gutes und es vielleicht billiger leisten können als 
die B.G. Darauf ist zunächst principiell folgendes zu sagen. 
Die private Unfallversicherung hat die Vorzüge und Nachteile jeder Privat— 
versicherung. Auch wo sie relativegut ist, leidet sie an der Unsicherheit und dem 
Wechsel ihrer Kundschaft, an den großen Kosten, welche ihr durch Ageuten, Konkurrenz 
und Werbung erwachsen; sie hat aber außerdem für dieses Geschäft noch keine sichere 
Erfahrungsgrundlagen, muß deshalb sehr hohe Prämien fordern, um sehr hohe Deckungs— 
kapitalien anzusammeln. Sie ist darauf angewiesen, in jedem einzelnen Entschädigungs— 
fall möglichst sparsam zu verfahren; sie kann ihrer privatwirtschaftlichen Gewinnabsicht 
nach nicht so auf die Rettung und Heilung der Gesundheit aller Versicherten hinarbeiten 
wie eine öffentliche Korporation. Daͤrin liegt eben der Unterschied privat- und gemein— 
wirtschaftlicher Organisation: die erstere ist angezeigt, wo es sich um klare, kurze, über— 
blickbare Geschäfte der Gegenwart, die letztere, wo es sich zugleich um zukünftige, un— 
fichere Folgen für ganze Klassen, fürs ganze Volk handelt (vergl. I8 112 S. 321 324). 
Die praktische Schwierigkeit, die auf die meisten unferer gewerblichen Berufs⸗ 
genossenschaften drückt, ift die Zerstreutheit der Beteiligten über weite Gebiete; 
an dieser leidet aber die Privatversicherung noch mehr, und sie hat außerdem das gegen 
sich, daß sie — auch beim kleinsten Geschäftsumfang — die verschiedensten Berufe mit 
den verschiedensten Gefahren annehmen muß. Die örtliche Zerstreutheit vermeidet man, 
wenn man, wie in Osterreich fur alle Unfallversicherung, bei uns für die landwirt⸗ 
schaftliche, provinzielle Anstalten bildet. Von solchen Gesichtspunkten aus ist es auch be— 
greiflich, daß der Begründer unserer Berufsgenofsenschaften, Boͤdiker, 1808 1898 Lor 
schlhug, sie nur für die wichtigsten konzentrierten Großindustrien zu belassen, die Mehrzahl 
aber aufzulbsen und ihre Geschäfte den provinziellen Invalidenanstalten zu übergeben. 
Auch das spricht nicht für die unbedingte Bewaͤhrung der gewerblichen Berufsgenossen— 
schaften, daß 1888 1890 sowohl die einflußreichsten Großindustriellen, wie die Arbeiter 
nichts davon wissen wollten, ihnen die Alters- und Invaliditätsversicherung zu über— 
geben. Freilich hing diese Oppofition mit dem Fehler zusammen, den man 1884 
machte, die Arbeiter nicht bei der laufenden Verwaltung zu beteiligen. Dadurch kamen 
die Anstalten in den Verdacht einer Klafsenorganisgtion; die Großindustriellen wollten 
unter sich bleiben; sie sahen voraus, daß sie der der übernahme der Invalidenversicherung 
diese Exklusivität nicht retten könnten. Es war 1884 wie 1889 ein Bequemlichkeits 
standpunkt, der den großen Zusammenhang der Dinge und das Segensreiche gemein⸗ 
samer Verwaltung verkannte. Indem man den B.G. weitere Aufgaben versagte, blieben 
fie ein Torso, blieb ihre Verwaltung teurer, als sie durch eine Vermehrung der Auf— 
gaben geworden wäre. 
Wie dem aber auch sei, immer bleibt so viel richtig, daß manche der Berufs⸗ 
genossenschaften sich nicht durchaus bewährt haben, daß nur die mit konzentrierter 
Industrie oder mit ausgezeichneter Sektionsbildung ganz gut arbeiten, daß von den 
Tausenden, ehrenamtlich thätigen, aktiven Unternehmern viele keine rechte Zeit haben, 
daß in vielen Berufsgenossenschaften die angestellten Beamten das Heft allein in der
	        
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