831) Die deutsche Invaliden- und Altersversicherung. r 378
gezahlt hatte, und daß bei der Ungleichheit der Beteiligung der Versicherten an den
niedrigen und hohen Beiträgen und bei der doch sehr verschiedenen Last, die die
einzelne Anstalt, hauptsächlich infolge verschiedenen Altersaufbaues, zu tragen hat, schon
nach 10 Jahren einige der Anstalten sehr reich, andere sehr arm werden mußten. Man
juchte letzterem Übelstand 1899 dadurch abzuhelfen, daß man einen Teil der Lasten
aller Anstalten zu einer Gemeinlast, einen andern zur Sonderlast machte; für erstere find
vier Zehntel der Beiträge bestimmt. Es ist der Anfang einer finanziellen Centralisation
bei Aufrechterhaltung der gesonderten Verwaltung. Dabei blieb man aber 1899 wie
1889 stehen, daß die Beitraͤge und Benefizien in ganz Deutschland gleich sein müßten,
daß reichere Anstalten nicht etwa die Beitrage herabsetzen, die Benefizien erhöhen dürften.
Die Provinzialanstalten fielen groß genug aus: auf eine kommen jetzt etwa 400 000,
auf eine Berufsgenossenschaft etwa 160 000, auf eine Krankenkasse etwa 400 Ver—
sicherte. Eine Reichsanstalt hätte 12 —183 Mill. erhalten. Selbst die Verteidiger dieser
gaben zu, daß die Provinzialanstalten sparsamer sein werden, daß das stärkere Sonder—
interesse an ihrem Vermögen eine weniger straffe Staatsaufsicht gestatte. Der 1889 zur
Wahrnehmung der Interessen des Reiches und der Versicherten den Anstalten an die Seite
gestellte kontrollierende Staatskommissar ist daher 1809 als überflüssig beseitigt worden.
Die einzelne Anstalt ist eine öffentlichrechtliche, selbständige Korporation mit Staats—
garantie; jede hat ihr eigenes Statut; sie steht unter der Aufficht des Reichsversicherungs⸗
amtes, hat aber ein weiles Feld selbständiger Bethätigung. Ihr kollegialischer Vorstand
besteht aus etwa 6 besoldeten, vom Staats- resp. Provinzorgan ernannten Beamten; es sind
die ausgezeichnetsten Beamtenkräfte dafür gewonnen worden; das Gesetz von 1889 erlaubte,
das von 1899 fordert, daß dem Vorstande einige ehrenamtlich thätige Unternehmer und
Arbeiter beitreten; dafür ist der frühere besondere Aufsichtsrat beseitigt. Neben diesem ver—
waltenden Vorstand steht als kontrollierende und beschlußfassende Vertretung der Ausschuß, je
etwa 10 Arbeitgeber und -nehmer; er hat den wichtigsten Vorstandsbeschlüssen zuzustimmen,
dessen Ehrenbeamte zu wählen u. s. w. Als lokale ehrenamtliche Ausführungsorgane hatte
man die sogenannten Vertrauensmänner geplant; 1899 fungierten je etwa 2000 für jede
Anstalt, 66 000 im ganzen; sie haben viel Geld gekostet und sich doch nicht bewährt, find
seit 1900 beseitigt. Außerdem hat jede Anstalt etwa 12 bezahlte, die Pflichtigen kontrol—
lierende Beamte. Aber wer besorgt die eigentlichen Geschäfte der Anstalt in der Lokalinstanz?
Die Postanstalten zahlen die Rente aus; daneben verkaufen 8—9000 Stellen Marken,
—6000 Krankenkassen und etwa 8000 Gemeindebehörden ziehen Beiträge ein, indem
sie für bestimmte Betriebe und Arbeiter das Markenkleben besforgen. Der bisher im
Nebenamt thätige juristische Vorfihende des Schiedsgerichtes, von denen etwa in jedem
preußischen Kreise einer war, gab den Versicherten gern und kostenfrei Auskunft, war
nicht zu schwer zu erreichen. Die neuen Vorsitzenden der vergrößerten, für Unfall- und
Invalidenversicherung zugleich thätigen Schiedsgerichte sind im Hauptamt thätig; in
jedem preußischen Regierungsbezirk wird nuͤr einer fein; er ist also für die meisten
Versicherten, die mündlich Auskunft begehren, nicht mehr zu erreichen; diese großen Ge—
richte sind im übrigen ein Fortschritt; als eigentliche Lokalstellen kommen sie nicht
nehr in Betracht. Deshalb und weil bisher schon die unteren Verwaltungsstellen mit
den lokalen Geschäften der Invalidenversicherung sehr belastet waren, plante man in
dem Entwurf 1898 -1899, in den dichtbevblkerten Gegenden je nach Bedarf lokale Renten—
stellen zu errichten. Leider lehnte der Reichstag diese Einrichtung als zu teuer, dem
Vorstand zu wichtige Dinge abnehmend, ab; er beließ sie nur' als fakultative Ein—
chtung unter Bedingungen, die auch ihre beschränkte Einführung hindern werden.
So bleibt der Mißstand, daß die unteren politischen Verwaltungsstellen, welche ohne—
dies überlastet sind, alle Anträge auf Rentenentgegennahme prüfen, begutachten müssen,
daß sfie zugleich Auskunft erteilen, bei der Rentenentziehung, bei der Einleitung eines
Heilverfahrens mitwirken sollen. Daß man dem Beamten für einige wichtigere
Funktionen ehrenamtlich einige Arbeitgeber und Arbeiter jetzt beigiebt, bessert die Sache
etwas, hebt aber den Mangel der Einrichtung nicht ganz auf. Wenn künftig die Unfall⸗
und Invalidenkassen vereintigt würden, wird nan doch wohl auf solche Stellen trotz der