144 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [902
heiten vor: selbst in der Gemarkung Mainz differierten sie zwischen 1600 und 5600;
in den Weinorten gingen sie bis 6000, 9000, ja 24000 Mk. pro Hektar für Rebland
hinauf, während das geringste Ackerland abgelegener Gegenden für 40—100 Mk. zu
daben war.
Gewiß sind diese Differenzen der Ernte, des Reinertrages, der Bodenpreise nicht
bloß in der natürlichen Fruchtbarkeit und Lage, sondern zu einem guten Teil auch in
verschiedener Kulturarbeit, Kapitalinvestation u. s. w. begründet. Die besten Rebländereien
sind kargem Felsboden durch unsagbare Arbeit und Kosten abgerungen. Aber die
hauptursache der verschiedenen Rente ist doch die Lage und der Bodenunterschied. Wenn
auͤt Baden neuerdings die Pacht für guten Tabaksboden zu 90, für anderes Ackerland zu
24—60 Mk. pro Hektar, wenn in Wuͤrttemberg die Ackerpacht zu 60—158 Mk. angegeben
wird, so ist die verschiedene Fruchtbarkeit ebenso sicher die Ursache, wie wenn in Hessen die
Bodenwertsteigerung 18837 —1877 in manchen Teilen nur 19, in anderen 1730 betrug.
Und wenn dann vor allem gesellschaftliche Anordnungen, Wegebau, Eisenbahnen, Plan—
legung, Agrarverfassung noch in die landwirtschaftlichen Reinerträge und die Grundrenten—
höhe eingreifen, so ist doch die Grundlage für diese Wirkungen meist auch durch die Lage
und die Fruchtbarkeit gegeben. Die oldenburgischen statistischen Berechnungen Kollmanns
1866 — 1893) geben uns hievon eine klare Anschauung; wir sehen, wie Guts- und
Parzellenumfang und Bodenverwendungsmöglichkeit, also Ursachen, die halb auf socialen,
halb auf natürlichen Faktoren sich aufbauen, wirken. Marschhofland und »gärten
sosteten pro Hektar 12805 Mk., Geesthofland und -gärten 4199 Mk., Marschland
an fich 2890 Mk., Ackerland (wohl in der unfruchtbaren Geest) 1808 Mk., Wiesen
1310 Mk., Holzungen 398 Mk., unkultiviertes Land 198 Mk. Im Durchschnitt des
Herzogtums war der Hektarwert bei Stücken unter 0,05 ha 274495 Mk., bei solchen von
O,10 bis 0,20 46 498 Mk., bei den von 0,20 -0,50 17 492 Mk., bei den von 0,80 - 1,0
5676 Mk., bei 12 ha 4109 Mk., bei 2-5 1906 Mk., bei 5510 829 Mk.
c) Wir kommen bei der städtischen Bodenrente auf die Unterschiede dieser Art
zurück. Hier haben wir jetzt nur kurz auszusprechen, was dieses Zahlenmaterial über
die landwirtschaftliche Rente und ihre Kapitalisierung im Bodenpreise uns lehrt.
Es ist nach dem heutigen wissenschaftlichen Material nicht möglich, in der länd—
lichen Grundrentenbildung die Grenze zwischen der Wirkung der Seltenheit (des
Monopols) und der der Arbeits- und Kapitalaufwendungen genau zu bestimmen. Aber
zweierlei erhellt aus ihm unzweifelhaft: wenn Renten- und Wertsteigerungen von
1: 10, ja 50 und mehr vorkommen, so ist das nie bloß Folge der Arbeit; der Boden
erhält zuerst in der großen Kolonisationszeit, dann auch später zeitweise Wertzusätze,
die Folge der Beschränktheit der bebauten Fläche sind, die dem Privateigentümer ohne
persönlichen Aufwand zufließen. Aber diese Werterhöhungen haben sich in den meisten
alten Kulturländern neuerdings dank der verkehrs- und landwirtschaftlichen Fortschritte
doch im ganzen in mäßigen Grenzen gehalten; sie sind für die Pioniere der Kolonisation,
des technischen Fortschrittes gerechtfertigte Prämien, für ihre Nachbarn und Nachahmer
allerdings zum großen Teil unverdiente Lotteriegewinne. Wenn im Braunschweigischen
die Einsführung des Zuckerrübenbaues die Grundrente verdoppelte, so war das für die,
welche den Anfang machten, keine zu große Belohnung, für andere allerdings ein Ver—
dienst im Schlafe. Die Vorstellungen der Bodenverstaatlicher (J. St. Mill, Wallace,
Henry George, Flürscheim) sind vereinzelten Fällen entnommen und werfen stets die
meist größere Ersatz- mit der kleineren Monopolrente zusammen; solche utopistische Pläne
entstanden neuerdings da, wo eine mit allen unlauteren Mitteln arbeitende Bodenspekulation,
wie in den Vereinigten Staaten, die ganze Volkswirtschaft in ungesunde Zuckungen versetzte
und die unehrliche Bereicherung sehr ausdehnte, oder wo ppolitische Klassenherrschait,
wie in England, die zeitweise Monopolrentenbildung unnatürlich steigerte, und wo
die Latifundienbildung den unverdienten Mehrwert in einige wenige, ohnedies schon
überreiche Hände legte. Übrigens trat in den meisten Ländern die größte Grundrenten—
steigerung in der Gegend des' Kleinbesitzes ein; in Mecklenburg ist der Hektar Ackerland
300. in der Rheinpfalz 2000 —5000 Nek. wert. Wo die Bodenwerte durch Wegebau,