Full text: Zur Wertzollfrage

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entrichtet. Doch können wohl mit Rücksicht auf die erst 
im Jahre 1909 erfolgten Steuererhöhungen die dem 
Massenbedarfe der Minderbemittelten dienenden Genuß 
mittel, wie Vier, Brantwein und Tabak, aus den fol 
genden Erörterungen ausscheiden. 
Die Erwägung, daß die Vermögenssteuer im Grunde 
nur eine Progression der Einkommensteuer vom fundierten 
Einkommen ist und somit untrennbar zu der für die 
Einzelstaaten und Kommunen — insbesondere nach Ein 
führung der Reichswertzuwachssteuer — unentbehrlich ge 
wordenen Einkommensteuer gehört, wird wohl für abseh 
bare Zeit dazu führen, das Gebiet der Einkommen- und 
Vermögenssteuern als für Reichszwecke nicht in Frage 
kommend zu betrachten. 
Ich bin ein Anhänger der Reichserbschaftssteuer und 
bin für sie mit Entschiedenheit bereits zu einer Zeit ein 
getreten^), als man noch glaubte, durch Schaffung von 
nur 200 Millionen Mark neuer Einnahmequellen die 
Reichsfinanzen ordnen zu können. Es kann mich aber 
das nicht hindern, mit allem Nachdrucke daran zu er 
innern, daß die Erbschaftssteuer mit dem Ertrage von 
etwa 50—60 Millionen Mark, den sie schließlich nur noch 
bringen sollte, neben den 350 Millionen Mark der anderen, 
erforderlich gewesenen Steuern nichts anderes mehr darstellte 
als ein Dekorationsstück, eine Art Anstandssteuer, deren 
*) Vergl. Lissner, Die Reichsfinanzreform, S. 36—42; Leipzig 
1908.
	        
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