9871 Gesamtrefultat der neueren socialen Agrarentwickelung. 529
vollendet ist; er geht täglich mit der Industrialifierung der Landwirtschaft weiter;
wir kommen gleich darauf. Zunächst haben wir zu fragen, was das Ergebnis von 1500
bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war.
Wir sehen auf der einen Seite gewisse einheitliche Ursachen und Folgen, auf der
anderen sehen wir doch eine recht verschiedene sociale Schichtung entstehen, die nicht bloß
Folge der älteren mittelalterlichen Verschiedenheit der Agrarverfassung und Social—
gliederung ist. Ich möchte das Einheitliche so formulieren: nicht das Kapital an sich,
sondern die Geld-, Absatz-⸗, Verkehrs-, Kreditwirtschaft mußte die feudale mittelalterliche,
naturalwirtschaftliche Verfafsung mit ihrer Eigenwirtschaft auflösen, auf freies Eigentum,
freie Arbeit, intenstvere Betriebssysteme, Einfügung der agrarischen Betriebe in die
nationale und weltwirtschaftliche Arbeitsteilung hinführen; eine neue Agrarverfassung,
eine neue ländliche Arbeitsverfassung mußte damit entstehen wie eine neue sociale
Schichtung der ländlichen Bevölkerung. Und überall wurde diese neue Schichtung
— schon weil sie die ältere und breitere gegenüber der industriellen war — auch von
Einfluß auf diese und die ganze Gesellschaft (vergl. IS. 377 oben).
Das Abweichende in den einzelnen Staaten ist nun, daß zwar alle die drei
socialen Schichten, die der großen Grundbesitzer und Pächter, die der Bauern und die
der Tagelöhner, sich mehr oder weniger allerwärts erhalten, aber in so verschiedener
Zahlenproportion und mit so verschiedenen wirtschaftlichen und technischen Eigenschaften,
mit so gänzlich verschiedener socialer Physiognomie, daß das Gesamtbild des ländlichen
und damit des ganzen socialen Aufbaues in den verschiedenen Ländern ein so ab—
weichendes geworden ist. Der große Umbildungsprozeß hat hier die eine dort die andere
der drei Schichten emporgehoben oder niedergedrückt; die Rückwirkung einer günstigen
oder ungünstigen Gesamtlage der Volkswirtschaft, der Einfluß aller auf geistige und
wirtschaftliche Erziehung der betreffenden Klassen wirkenden Ursachen, vor allem aber
die verschiedene politische und finanzielle Verfassung des Landes — monarchische
Socialpolitik oder ständisch-feudale, kapitalistische Klassenherrschaft, liberales laissez
faire —, sie haben die verschiedene Wendung herbeigeführt. Je ungünstiger die ge—
jamte wirtschaftliche Entwickelung eines Landes war, desto weniger konnte ohne staatliche
Eingriffe und Hülfe der Bauernstand sich erhalten, sich aus der alten in die neue Ver—
fassung zeitig und gesund umbilden. Feudal⸗ständische Klafsenherrschaft hat da und
dort schlimm gewirkt (fo in Ostdeutschland 16550 bis 1750, resp. bis 1850), aber an anderen
Stellen tat es die freie kapitalistische Entwickelung nicht minder (so in Italien, in
England). Despotischer Fiskalismus hat in Frankreich (1680 —1789) wie in Rußland
(1597 -1900) fast schwerer auf dem Bauern gelastet wie der Feudalismus. Wo eine
rasche ländliche Bevölkerungszunahme stattsand (wie in Irland 1700 - 1840, in Ruß—
land 1600 — 1860, in Deutschland 1815 — 60), hat sie mannigfach die Lage der Bauern
und Tageldhner verschlechtert; aber auch der Menschenmangel hat da und dort (1550
bis 1800) zur Verschlechterung der Rechtslage, zur Fesselung an den Boden geführt.
Wo die ländliche Bevölkerung rasch wuchs, da war die große Frage, ob innere Koloni—
sation noch möglich sei (wie in Preußen 1718 -1786), ob eine starke Auswanderung
sich bilde (wie in Irland von 1840 an, in Südwesideutschland 1830—60), ob die
Bevölkerungsüberschüsse in den Städten und im Gewerbe Verwendung finden, ob die
Güterzerschlagung durch Hausindustrie erträglich werde, oder ob mit der Verkleinerung
der Güter und Pachtungen ein lebensunfähiges, hungriges Zwergbauerntum entstehe;
endlich ob der Bevolkerungsüberschuß, der mit Lohnarbeit auf dem Lande bleibt, in
eine gesunde oder eine ungesunde Ärbeitsverfassung komme. Auch fuür die letztere Frage
war es von Bedeutung, ob man die Dinge sich selbst überließ, oder ob schon die An—
fänge einer zielbewußten Arbeiterpolitik der Regierung vorhanden war (veral. oben D
8 206 S. 275 unten).
Zeigt sich äußerlich der Unterschied der socialen agrarischen Schichtung in den
einzelnen Gebieten an dem Prozentverhältnis der Personenzahl und des innegehabten
Grundbesitzes zwischen den drei heutigen Hauptschichten (Großgrundbesitzer und Groß⸗
pächter, Mittelschicht, d. h. Pächter, Groß-, Mittel- und Kleinbauern, läuüͤdliche Arbeiter
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II.J 1.—6. Aufl. 24