989)] Die staatlichen Voraussetzungen der neueren Klassenkämpfe. 531
Geben diese Bemerkungen auch kein einheitliches, so doch wohl ein wahres Bild
einer der größten socialen Umbildungen. Sie zeigen, daß die unteren ländlichen Klassen
von 15600 -1850, zu selbständiger Aktion noch ganz unfähig, überwiegend nur da sich
hoben, wo die Regierungen ihre Pflicht thaten, daß die Klassenherrschaft in dieser
Entwickelungsreihe keine ausschlaggebende, die Klassenkämpfe von unten her keine Rolle
spielten, daß die freie moderne wirtschaftliche Bewegung wohl vereinzelt nicht überall die
Hebung förderte, auf gefunde sociale agrarische Verfassung und Bodenverteilung hinwirkte.
2580. Die europäische Klassengeschichte im 19. Jahrhundert.
Bourgeoisie, industrielle Arbeiter, Socialdemokratie, sonstige
Klassen. Die agrarische Klassengeschichte, die wir eben schilderten, gehört der Ver—
fassungsepoche europäischer Geschichte an, welche sich durch den Niedergang der älteren
ständischen Verfassung, den Sieg des aufgeklärten Despotismus und des Beamtenstaates,
die Anfänge der konstitutionellen Monarchie charakterisiert.
Die europäische Klassengeschichte der neuesten Zeit, hauptsächlich die des letzten
halben Jahrhunderts vollzieht sich in Ländern, die überwiegend die absolute Monarchie
hinter sich haben, welche in Staat und Selbstverwaltungskörpern eine Vertretung des
Volkes mitreden lassen, welche fast alle auf dem Boden der modernen Rechts- und
Steuergleichheit, der modernen Vereins⸗, Versammlungs-, Preßfreiheit eine starke öffent—
liche Meinung, ein erhebliches Parteileben ausgebildet haben. Auch so weit es sich um
Republiken handelt, existiert eine Staatsgewalt mit Ministern, Beamtentum, Heer,
Polizei und Gerichtsgewalt, welche den alten Monarchien nachgebildet sind. In den
monarchischen Staaten ist teilweise, wie in England, Belgien, Norwegen, Italien die
königliche Gewalt so in ihrem Einfluß beschränkt, daß sie sich von Republiken wenig
mehr unterscheiden. In anderen Staaten, hauptsächlich in den deutschen und österreichisch—
ungarischen, hat die erbliche Monarchie noch immer eine führende Stellung über den
Parlamenten und Parteien. So ziemlich überall aber stehen neben Parlament, fort⸗
schrittlichen Parteien, öffentlicher Meinung die alten politisch-socialen Mächte, Kirche,
Heer, ein Teil der alten Korporationen, und vor allem das Beamtentum, zumal da,
wo es herkimmlich trotz Parteien und Parlament regiert, wie in Frankreich, in Deutsch⸗
land, in Hsterreich, in Rußland.
Der Übergang von der absoluten zur konstitutionellen oder gar parlamentarischen
Monarchie, von der absolutistischen Bevormundung der Provinzen, Kreise, Gemeinden
zur neueren freien Selbstverwaltung ist in Nachahmung Englands mit wenigen Aus—
nahmen in allen Kulturftaaten vollzogen worden. Der Liberalismus hatte dafür durch
Generationen gekämpft; die Ausschließung des Volkes von der Regierung hatte sich
überall als unhaltbar gezeigt; das alte Beamtentum war unfähig geworden allein zu
regieren; die aufstrebenden Mittelklafsen, das reich gewordene Unternehmertum hatte
türmisch seinen Anteil am Staatsleben gefordert. Wo man, wie in Hsterreich und
Preußen, bis 1849 mit der Konzession einer Verfassung gezögert, hatte es sich unlieb—
sam gerächt. Aber andererseits konnte es nicht fehlen, daß die große Veränderung des
öffentlichen Lebens überall ähnliche Gefahren erzeugen mußte wie in England schon im
18. Jahrhundert. Der steigende Einfluß der Gesellschaft auf Staats- und Gemeinde—
verwaltung brachte Klasseneinflüsse, erzeugte Ansähe zur Klassenherrschaft, die der auf—
geklärte Despotismus nicht gekannt, nicht geduldet hatte. Das echt liberale Bourgeois—
ideal von der starken Gesellschaft und dem schwachen Staat bedeutete doch zunächst, daß
die Unternehmer den Staat nach ihrem Sinne regiert haben wollten, für später, daß
die Arbeiter das Gleiche forderten.
In der ersten Zeit freilich trat es da nicht schroff hervor, wo die alten monarchischen
Traditionen vorhielten, wo die politischen Parteien mehr um ihre politischen Ver—
fassungsideale als um praktische und wirtschaftliche Interessen stritten. In England
blieben die alten Parteien der Whigs und Tories bis zur zweiten Parlamentsreform
von 1868 mehr zwei Adelsfaktionen, die beide oligarchisch um die Ministerstellen
stritten. Auf dem Kontinent gruppierten sich die gesellschaftlichen Elemente, die sich
um das politische Leben kümmerten, überwiegend nach den Stichworten „konservativ und
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