1047)] Die englische Handelspolitik 1600 -1815. 589
einigten Staaten durchzusetzen und England im Frieden von Versailles 1788 fast zu
demuͤtigen. Erst die Revolution und der falsche Doppelplan Napoleons, zu gleicher
Zeit halb Europa zu erobern und in jeder Beziehung, auch handelspolitisch, zu miß⸗
handeln und zugleich England seine Welthandelsherrschaft nehmen zu wollen, entschied die
definitive handelspolitische Vormachtstellung Älbions und den dauernden Ausschluß
Frankreichs von dem Anspruch hierauf.
260. Der Merkantilismus; die Handelspolitik Englands von
1600 - 1815. Englands Handelspolitik bis zum Tode der Elisabeth haben wir kennen
gelernt. Die Tudors hatten in dem überwiegend agrarischen Lande die Schiffahrt
energisch zu heben gesucht; sie hatten alle Fremden ausgewiesen oder unter ein hartes
beschränkendes Fremdenrecht gestellt; sie halten die nationale Industrie — die Woll-
industrie — möglichst zu heben, den Export der Wollwaren durch die Begünstigung
der geschlossenen Korporation der Merehant adventurers zu fördern gesucht. Die Ver—
einigung der nach Ostindien fahrenden Reedergesellschaften zu einer großen Compagnie
war eben vollzogen (1600); die ersten Niederlassungen von Dissenters und Puritanern in
Nordamerika fallen in die Zeit von 1620 an. Noch war das Land arm gegen Holland.
Und die rasch aufstrebende holländische, bald auch französische Wollwarenindustrie, be—
sonders die der Kammgarngewebe, in denen England zurück war, brachte schwere Kon—
kurrenz und Absatzstockung für das Gewerbe, das unter Jakob J. /10 aller brittischen
Ausfuhr stellte. Aber der geistig-moralische und der nationale Schwung, den das Land
unter Elisabeth, zumal seit dem glänzenden Siege über die spanische Armada (1888) er—
halten, war ein großer. England war jetzt erst voll ein protestantischer Staat geworden,
seine Staatskirche wurde eine nationale Institution, der Kampf gegen Spanien und die
katholischen Mächte konnte nur zur See, mit einer nationalen Flotte geführt werden;
sie zu fördern, eine große Seemacht zu werden, wurde im 17. und 18. Jahrhundert
aus einem Regierungsprincip der Herzenswunsch aller Klassen. So erklärt sich die
kühn und rücksichtslos mit Navigationsakten, Seekriegen, Schutzzöllen, Prämien aller
Art fortschreitende, alle Gegner und Konkurrenten niederschlagende englische Handelspolitik
der Merkantilepoche.
Staatsgesetze und staatliche Unterstützung zu Gunsten der einheimischen Schiffahrt
haben die Italiener, Spanier und Hanfen, die Engländer selbst von 188121650 schon
dielfach gehabt; wir zählen etliche 18ß englische Navigationsakte vor der Cromwells
von 1657. Die Bedeutung dieser besteht nun darin, daß sie mit der ganzen Brutalitüt
und Kühnheit des revolutionären Diktators die wichtigsten möglichen Maßnahmen zur
Beförderung der Schiffahrt zusammenfaßte und sie in Zusammenhang mit der glänzenden
kolonialen, auswärtigen und kriegerischen Politik Cromwells und feiner Nachfolger brachte
und ausführte. Ihre wesentlichen Bestimmungen (einschließlich ihrer Ergänzungen im
Laufe des solgenden Jahrhunderts und der kolonialpolitischen Maßnahmen) sind in der
Hauptsache folgende: 1. nach England dürfen aus den europäischen Staaten eine
Anzahl der wichtigsten Waren nur in englifchen Schiffen oder in solchen des Ursprungs-
landes, und im letztern Fall mit doppentein Zoll eingeführt werden, gewisse schwere
Waren durfen nur aus dem Ursprungsland nach England kommen (damit wurde der
holländische Zwischenhandel sehr eingeschränkt); 2. aller Küstenhandel ist den englischen
Schiffen vorbehalten, alle nicht von brittischen Schiffen gefangenen und eingeführten
Fische zahlen doppelte Steuer; 8. nach den brittischen Kolonien dürfen nur englische
Schiffe (mit 8/4 englischer Besatzung), in denselben nur Engländer, nicht holländische
Faktoren Handel treiben; die dort eingeführten Waren müssen direkt aus England
—
England oder andern englischen Kolonien gebracht werden; 4. gewisse englische Kolonial—
waren werden in England begünstigt, der Tabaksbau in England verboten, für aus
England wieder ausgeführte Produkte der Kolonien wurden Rückzölle gewährt; 5. gewisse
konkurrierende Industrien (Eisenhämmer, Zuckerraffinerien, Wallfischfang) werden in den
Kolonien nach und nach verboten oder durch Zölle bei der Einfuhr nach England er—