Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

535) Das neuere gut geordnete Geldwesen. Begriff des Geldes. 77 
lieren, aber es ist kein Geld im überwiegenden Sinne des praktischen und wissen— 
schaftlichen Sprachgebrauches. Weitet man den Geldbegriff so aus, daß man alle 
Raturalgelder älterer Zeit und barbarischer Völker, alle möglichen Kreditpapiere, die 
als Zahlmittel da und dort dienen, einbegreift, so wirft man zu Verschiedenartiges 
zusammen und thut dem Sprachgebrauch Zwang an. Theoretiker, die das Geld in— 
dividualistisch aus Sitte und Verkehr allein ohne Mitwirkung der staatlichen Ordnung 
hervorgehen lassen, neigen dazu. 
Das Geldwesen ist eine zugleich volkswirtschaftliche und staatliche Institution. 
Aus dem Verkehr heraus haben sich die hiezu passendsten Güter zum allgemein beliebten 
Tauschmittel, ausgebildet; den beliebtesten und passendsten hat der Staat durch aus— 
schließliche Ubernahme des Prägungsrechtes und der Prägepflicht eine erhöhte Bedeutung 
und durch eine bestimmie Ausbildung von wichtigen Rechtsfätzen eine privilegierte 
Stellung gegeben. Der Staat forgt kraft seines Münzhoheitsrechtes und mittelst seiner 
Münzverwaltung und Münzprägung dafür und zwar nicht bloß im Interesse des 
Verkehrs, sondern auch in dem der Sicherheit aller Verträge und aller Zahlungen, daß 
das aus dem wertvollen Edelmetall bestehende gemünzte Geld — die Münze — in 
genügender Menge vorhanden fei und cirkuliere, und daß es so zum großen legitimierten, 
mit publica fides umgebenen allgemeinen Tausch- und Zahlungsmittel, zum 
Wert⸗- und Tauschmaßstab, zum Wertstellvertreter für alle Verträge, wenn das 
sonst Bedungene nicht geleistet werden kann, zum Vermittler des Kapitalverkehrs und 
zum besten Mittel der Wertaufbewahrung und der Werttransportierung werde. 
Alles Geld hat ein natürliches Substrat und eine konventionell rechtlich geordnete 
Form. Es ist nicht bloß Tauschmittel bei Kauf und Verkauf, sondern zugleich Zahl—⸗ 
mittel für Steuern, Besoldungen, Ausstattungen, Ablösungen, Schenkungen. Das 
Geld wird zum Repräsentationsmittel aller wirtschastlichen Werte und zum Mittel der 
Rechnung, Fixierung, numerischen Präcisierung aller wirtschaftlichen Vorgänge. Diese 
verschiedenen Funktionen des Geldes haben sich historisch nach und nach entwickelt. Im 
modernen geldwirtschaftlichen Staate sind sie alle voll und ganz vorhanden. Die 
staatliche Ordnung des Geldwesens, die sich an die des Maß- und Gewichtswesens 
anschließt, ist mit dieser die älteste und tiefgreifendste Verstaatlichungsmaßregel auf 
oolkswirtschaftlichem Gebiete. Wenn der manchesterliche Radikalismus (z. B. in Ende— 
mann) sich zu der Phrase versteigen konnte, die Entwickelung des Geldbegriffs lasse sich 
als ein siegreicher Kampf gegen das Monopol der Staatsgewalt bezeichnen, so zeigt er 
aur seine vollständige historische Unkenntnis. Allerdings ist richtig, daß das Handels— 
nteresse immer wieder und oft stärker als die Staatsgewalt auf die Herstellung und 
Erhaltung guter Münze, besonders der Großmünze, hindrängte, aber nie konnte es 
allein ein gutes Münz- und Geldwesen herbeiführen. Das siaatliche Monopol, eine 
zute staatliche Munzverwaltung mußte siegen. Heute würde die Aufhebung dieses 
Monopols die allgemeine Falschmünzerei und Betrügerei im großen bedeuten. Das 
Münzmonopol mit der staatlichen Münzpolitik und Münzpolizei ist die Voraussetzung 
einer gewissen im Gesamtinterefsse erfolgenden Bindung, Formalifierung und Ordnung 
alles Verkehrs. 
166. Das Münzwesen der neueren Zeit beruht darauf, daß mit der 
Vroßstaatsbildung umfangreiche einheitliche Münzgebiete entstanden, daß ausführliche 
Münzgesetze und Münzverträge, sowie die Ausbildung des Privatrechts eine sichere rechtliche 
Brundlage für das Geldwesen schufen, daß die staatliche Verwaltung und die freie 
Prägung der Privaten sich streng an diese Ordnungen banden und genügende Mengen 
an Münze schufen, daß an die Stelle der vielen kleinen unvollkommenen früheren Münz—⸗ 
stätten große entralisierte mit moderner Technik eingerichtete staatliche Münzanstalten 
traten, welche die technische Möglichkeit vollendeter und billiger Münzprägung schufen. 
datten Preußen, Osterreich, England, Frankreich schon im 18. Jahrhundert ein ein— 
heitliches Münzwesen gehabt, halte auch in Deutschland der Zinnaische Münzvertrag 
ↄon 1667 und der Leipziger von 1690 zwischen Brandenburg, Sachsen und Braun— 
schweig, die Verträge über den Konventionsfuß zwischen Hsterreich und Bayern von
	        
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