Arbeils- oder Arbeiterkammern?
Von Prof. Dr. A. WirINinghaus.
•Uk Frage der Schaffung einer gesetzlichen Interessenvertretung,
durch welche den Arbeitern die Möglichkeit gegeben
werden soll, ihre Wünsche und Bestrebungen auf dem Gebiete der
Sozialpolitik geltend zu machen, beginnt seit einiger Zeit die
Oeffentlichkeit lebhafter zu beschäftigen, namentlich seitdem der
Staatssekretär des Reichsamts des Innern in der Reichstagssitzung
am 30. Januar ^90^ die Erklärung abgegeben hat, daß
die verbündeten Regierungen bereit seien, dieser Frage näher zu
treten. Die parlamentarische Behandlung der Angelegenheit geht
zwar bis in die siebziger Jahre zurück. Die maßgebenden
Parteien des Reichstages haben sich mit ihr bis in die jüngste
Zeit hinein in Form von Resolutionen und Anträgen beschäftigt.
Auch die kaiserliche Botschaft vom <(. Februar \890 stellte die
Schaffung von Arbeitervertretungen in Aussicht, allerdings in
solch allgemeinen Wendungen, daß aus den bezüglichen Worten
eine klare Vorstellung von dein zu Schaffenden nicht zu entnehmen
ist. Wie schon die maßgebenden Parteien des Reichstags sich
wiederholt zugunsten der neuen Interessenvertretungen ausgesprochen
haben, so geschah ein Gleiches seitens des am 25. und
26. Oktober f903 in Frankfurt allXl. abgehaltenen Arbeiterkongresses,
ebenso auch seitens der Generalversammlung der Gesellschaft
Für soziale Reform in Mainz am Oktober l904,
wenn auch hier von einer formellen Beschlußfassung Abstand
genommen wurde. Auf Grund der in: vorigen Jahre aus dem
Frankfurter Arbeiterkongreß gefaßten Resolution fand der Gedanke
auch aus der 5. ordentlichen Vertreterversammlung des
Reichsverbandes der Vereine der nationalliberalen Jugend in
Leipzig ain q. September J90^ volle Zustimmung und ebenfalls
in zustimmendem Sinne ist die Frage in dieser Monatsschrift
(Nr. 9, September t90p von Herrn Ratsassessor Hauber-Augsburg
behandelt worden, welcher auf der Leipziger Tagung am
q.. September das Referat übernommen hatte.
Wenn ich, einer freundlichen Aufforderung der Redaktion
folgend, mit einigen Worten auf die Angelegenheit zurückkomme,
so geschieht es nicht, um alle für die praktische Ausgestaltung
der gedachten Interessenvertretung wesentlichen Gesichtspunkte zu
erörtern; in dieser Beziehung bietet die treffliche Schrift von
Dr. B. Harms, Deutsche Arbeitskammern (Tübingen f90-s)