Full text : Arbeits- oder Arbeiterkammern?

Arbeils-  oder  Arbeiterkammern?

Von  Prof.  Dr.  A.  WirINinghaus.

•Uk  Frage  der  Schaffung  einer  gesetzlichen  Interessenvertretung, ­
  durch  welche  den  Arbeitern  die  Möglichkeit  gegeben
werden  soll,  ihre  Wünsche  und  Bestrebungen  auf  dem  Gebiete  der
Sozialpolitik  geltend  zu  machen,  beginnt  seit  einiger  Zeit  die
Oeffentlichkeit  lebhafter  zu  beschäftigen,  namentlich  seitdem  der
Staatssekretär  des  Reichsamts  des  Innern  in  der  Reichstagssitzung ­
  am  30.  Januar  ^90^  die  Erklärung  abgegeben  hat,  daß
die  verbündeten  Regierungen  bereit  seien,  dieser  Frage  näher  zu
treten.  Die  parlamentarische  Behandlung  der  Angelegenheit  geht
zwar  bis  in  die  siebziger  Jahre  zurück.  Die  maßgebenden
Parteien  des  Reichstages  haben  sich  mit  ihr  bis  in  die  jüngste
Zeit  hinein  in  Form  von  Resolutionen  und  Anträgen  beschäftigt.
Auch  die  kaiserliche  Botschaft  vom  <(.  Februar  \890  stellte  die
Schaffung  von  Arbeitervertretungen  in  Aussicht,  allerdings  in
solch  allgemeinen  Wendungen,  daß  aus  den  bezüglichen  Worten
eine  klare  Vorstellung  von  dein  zu  Schaffenden  nicht  zu  entnehmen
ist.  Wie  schon  die  maßgebenden  Parteien  des  Reichstags  sich
wiederholt  zugunsten  der  neuen  Interessenvertretungen  ausgesprochen ­
  haben,  so  geschah  ein  Gleiches  seitens  des  am  25.  und
26.  Oktober  f903  in  Frankfurt  allXl.  abgehaltenen  Arbeiterkongresses, ­
  ebenso  auch  seitens  der  Generalversammlung  der  Gesellschaft ­
  Für  soziale  Reform  in  Mainz  am  Oktober  l904,
wenn  auch  hier  von  einer  formellen  Beschlußfassung  Abstand
genommen  wurde.  Auf  Grund  der  in:  vorigen  Jahre  aus  dem
Frankfurter  Arbeiterkongreß  gefaßten  Resolution  fand  der  Gedanke ­
  auch  aus  der  5.  ordentlichen  Vertreterversammlung  des
Reichsverbandes  der  Vereine  der  nationalliberalen  Jugend  in
Leipzig  ain  q.  September  J90^  volle  Zustimmung  und  ebenfalls
in  zustimmendem  Sinne  ist  die  Frage  in  dieser  Monatsschrift
(Nr.  9,  September  t90p  von  Herrn  Ratsassessor  Hauber-Augsburg
  behandelt  worden,  welcher  auf  der  Leipziger  Tagung  am
q..  September  das  Referat  übernommen  hatte.
Wenn  ich,  einer  freundlichen  Aufforderung  der  Redaktion
folgend,  mit  einigen  Worten  auf  die  Angelegenheit  zurückkomme,
so  geschieht  es  nicht,  um  alle  für  die  praktische  Ausgestaltung
der  gedachten  Interessenvertretung  wesentlichen  Gesichtspunkte  zu
erörtern;  in  dieser  Beziehung  bietet  die  treffliche  Schrift  von
Dr.  B.  Harms,  Deutsche  Arbeitskammern  (Tübingen  f90-s)
            
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