Full text : Arbeits- oder Arbeiterkammern?

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Druck  von  Fritz  Glsner,  Köln.

an  Interesse,  ob  im  Falle  der  Schaffung  paritätischer  Aammern
eine  Angliederung  an  die  Gewerbegerichte  erfolgen  soll.  Nach  den
auf  der  Generalversammlung  der  Gesellschaft  für  soziale  Reform
in  Mainz  am  14-  Oktober  d.  I.  von  den  Vertretern  des  Berliner ­
  Gewerbegerichts  geinachten  Vorschlägen  sollen  die  Mitglieder
des  Gewerbegerichts,  dessen  Ausschuß  zur  Arbeitskammer  ausgestaltet ­
  werden  soll,  die  erforderlichen  Aammermitglieder  wählen.
(Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  im  Falle  der  Schaffung  paritätischer
Aammern  für  eine  derartige  Angliederung  an  die  Gewerbegerichte ­
  manches  spricht.  Auch  inögen  die  besonderen  Verhältnisse ­
  des  Berliner  Gewerbegerichts  zu  einer  solchen  Lösung  der
Frage  ermutigen,  falls  man  sich  mit  den  reinen  Arbeiterkainmern
nicht  befreunden  will.  Meines  Erachtens  würde  aber  allgenrein
eine  solche  Lösung  weder  die  Arbeitgeber  befriedigen,  welche  die
Wahl  ihrer  Vertreter  durch  das  Gewerbegericht  schwerlich  für  billig
halten  werden,  noch  auch  wäre  damit  eine  wirksame  und  autoritative ­
  Vertretung  der  Arbeiterinteressen  geschaffen.
Wenn  zurzeit  die  Stimmung  nrehr  den  paritätischen  Aammern
und  teilweise  sogar  der  Angliederung  der  Arbeitskammern  an
die  Gewerbegerichts  sich  zuzuneigen  scheint,  so  dürfte  sich  dieses
Stimmungsbild  wesentlich  ändern,  wenn  erst  die  Arbeitgeberkreise
  (Handelskammern  und  industrielle  Vereine)  sowie  auch
zahlreichere  Arbeitnehmervereinigungen  sich  zur  Frage  geäußert
haben.  Die  Beurteilung,  welche  die  Frage:  ob  Arbeitskammern
oder  Arbeiterkammern?  in  den  zunächst  beteiligten  Areisen  findet,
wird  aber,  oder  sollte  doch  wenigstens  für  die  endgültige  Entscheidung ­
  von  wesentlicher  Bedeutung  sein.
(Separatabdruck  ans  der  Monatsschrift  „Nationalliberale  Jugend".)
            
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