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Druck von Fritz Glsner, Köln.
an Interesse, ob im Falle der Schaffung paritätischer Aammern
eine Angliederung an die Gewerbegerichte erfolgen soll. Nach den
auf der Generalversammlung der Gesellschaft für soziale Reform
in Mainz am 14- Oktober d. I. von den Vertretern des Berliner
Gewerbegerichts geinachten Vorschlägen sollen die Mitglieder
des Gewerbegerichts, dessen Ausschuß zur Arbeitskammer ausgestaltet
werden soll, die erforderlichen Aammermitglieder wählen.
(Es ist nicht zu leugnen, daß im Falle der Schaffung paritätischer
Aammern für eine derartige Angliederung an die Gewerbegerichte
manches spricht. Auch inögen die besonderen Verhältnisse
des Berliner Gewerbegerichts zu einer solchen Lösung der
Frage ermutigen, falls man sich mit den reinen Arbeiterkainmern
nicht befreunden will. Meines Erachtens würde aber allgenrein
eine solche Lösung weder die Arbeitgeber befriedigen, welche die
Wahl ihrer Vertreter durch das Gewerbegericht schwerlich für billig
halten werden, noch auch wäre damit eine wirksame und autoritative
Vertretung der Arbeiterinteressen geschaffen.
Wenn zurzeit die Stimmung nrehr den paritätischen Aammern
und teilweise sogar der Angliederung der Arbeitskammern an
die Gewerbegerichts sich zuzuneigen scheint, so dürfte sich dieses
Stimmungsbild wesentlich ändern, wenn erst die Arbeitgeberkreise
(Handelskammern und industrielle Vereine) sowie auch
zahlreichere Arbeitnehmervereinigungen sich zur Frage geäußert
haben. Die Beurteilung, welche die Frage: ob Arbeitskammern
oder Arbeiterkammern? in den zunächst beteiligten Areisen findet,
wird aber, oder sollte doch wenigstens für die endgültige Entscheidung
von wesentlicher Bedeutung sein.
(Separatabdruck ans der Monatsschrift „Nationalliberale Jugend".)