Leitsätze zur Förderung der Versieh. Wissenschaft in Deutschland. 47
Leitsätze zur Förderung der Versicherungs-Wissenschaft in
Deutschland:
1. Der hervorragenden Bedeutung des deutschen Versicherungswesens,
und zwar des öffentlichen wie des privaten,
entsprechen die in Deutschland vorhandenen staatlichen
Einrichtungen zur Pflege der mit dem Versicherungswesen
verbundenen wissenschaftlichen Fächer nur
in geringem Maße.
2. Die Kenntnis der privat- und volkswirtschaftlichen
Bedeutung des gesamten Versicherungswesens muß Gemeingut
des ganzen Volkes werden.
Zu diesem Zweck empfiehlt sich:
a) Die Belehrung der Schüler über die elementarsten
Begriffe der Versicherung.
b) Die Förderung gemeinverständlicher Darstellungen
des Versicherungswesens insbesondere auch in der
Tagespresse.
3. Den Angehörigen der Gelehrtenberufe muß auf den
Universitäten und den sonstigen Hochschulen im Gegensatz
zu den bisherigen unzulänglichen Zuständen ausreichend
Gelegenheit geboten werden, sich über die Grundzüge
des gesamten Versicherungswesens zu unterrichten.
Zu diesem Zwecke ist zu erstreben:
a) Eine entsprechende Berücksichtigung des Versicherungswesens
in den Vorlesungen über Volkswirtschaftslehre,
Privatrecht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht,
Mathematik, Geschichte der Medizin,
ärztliche Rechtslehre usw.
b) Die Veranstaltung besonderer Vorlesungen über Versicherungswesen
unter hauptsächlicher Beachtung
seiner wirtschaftlichen Seite.
4. Den Staats- und Privatbeamten sowie den Kaufleuten,
welche sich beruflich mit dem Versicherungswesen
zu beschäftigen haben, ist Gelegenheit zur Ausbildung und
Fortbildung zu geben.
Zu diesem Zwecke ist erforderlich:
a) Eingehende Pflege aller Zweige der Versicherungswissenschaft
auf den Handelshochschulen, den
Akademien für praktische Medizin, der Vereinigung
für staatswissenschaftliche Fortbildung und ähnlichen
Instituten.