Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Erstes Buch, Cap. 1. 
Staatsvertrags (Buch 6, Cap. 3) gehört unbedingt zu den 
besten Leistungen Paley’s und er macht sogar einen Ansatz, 
den Staat historisch und organisch zu erklären. Der Staat 
sei aus der Familie oder aus militärischer Führerschaft heraus- 
zewachsen, Gewohnheit und Verjährung, Vernunft und Egois- 
mus bewirkten den fortgesetzten Gehorsam der Regierten. 
Aber worauf beruht die Pflicht des Gehorsams gegen die 
Regierung? Antwort: „Auf dem Willen Gottes, abgeleitet 
aus Erfahrung.“ Nämlich: Gott will das Glück der Menschen; 
Staatseinrichtungen befördern diesen Zweck; sie können nicht 
bestehen, wenn nicht jeder Einzelne sich dem Interesse des 
Ganzen unterwirft. Also: „So lange als es das Interesse der 
ganzen Gesellschaft verlangt, d. h. so lange man der bestehen- 
den Regierung nicht Widerstand leisten oder sie ändern kann 
ohne öffentlichen Nachtheil, so lange und nicht länger ist es 
Gottes Wille, dass man der bestehenden Regierung gehorche. 
Dies zugestanden, reducirt sich die Frage nach der Gerechtig- 
keit jedes einzelnen Falls von Widerstand auf eine Abwägung 
Jer Menge von Gefahr und Leiden auf der einen Seite mit 
ler Wahrscheinlichkeit und den Kosten der Abhülfe auf der 
anderen Seite, Aber wer soll dies entscheiden? Wir, jeder 
Mann für sich selbst.“ 
Diese Regel ist ungefährlich, da jede andere in der Aus- 
führung auch von privatem Urtheil abhängt. „Jeder Ge- 
brauch, jedes Gesetz kann abgeschafft werden, selbst die 
herrschende Dynastie kann: entsetzt werden auf legalem Weg 
der durch Revolution, wenn es für die Gesammtheit vor- 
theilhaft ist.“ — Und darauf folgen dann wieder allgemeine 
Sätze, dass alle rechtliche Verpflichtung sich in Nützlichkeits- 
fragen auflöse, dass das Interesse der Gesammtheit das des 
Einzelnen binde, dass aber der öffentliche Nutzen sich aus 
aem Vortheil jedes Einzelnen und der Zahl dieser Einzelnen 
berechne. — 
Was nützt es, dass Paley sich dabei auch auf die Bibel 
beruft? Der schärfste principielle Gegensatz gegen die Staats- 
vertragstheorie ist die Begründung der Staatsgewalt auf Gottes 
Willen oder auf das Sittengesetz, das die göttliche Autorität
	        
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