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Erstes Buch, Cap. 1.
Staatsvertrags (Buch 6, Cap. 3) gehört unbedingt zu den
besten Leistungen Paley’s und er macht sogar einen Ansatz,
den Staat historisch und organisch zu erklären. Der Staat
sei aus der Familie oder aus militärischer Führerschaft heraus-
zewachsen, Gewohnheit und Verjährung, Vernunft und Egois-
mus bewirkten den fortgesetzten Gehorsam der Regierten.
Aber worauf beruht die Pflicht des Gehorsams gegen die
Regierung? Antwort: „Auf dem Willen Gottes, abgeleitet
aus Erfahrung.“ Nämlich: Gott will das Glück der Menschen;
Staatseinrichtungen befördern diesen Zweck; sie können nicht
bestehen, wenn nicht jeder Einzelne sich dem Interesse des
Ganzen unterwirft. Also: „So lange als es das Interesse der
ganzen Gesellschaft verlangt, d. h. so lange man der bestehen-
den Regierung nicht Widerstand leisten oder sie ändern kann
ohne öffentlichen Nachtheil, so lange und nicht länger ist es
Gottes Wille, dass man der bestehenden Regierung gehorche.
Dies zugestanden, reducirt sich die Frage nach der Gerechtig-
keit jedes einzelnen Falls von Widerstand auf eine Abwägung
Jer Menge von Gefahr und Leiden auf der einen Seite mit
ler Wahrscheinlichkeit und den Kosten der Abhülfe auf der
anderen Seite, Aber wer soll dies entscheiden? Wir, jeder
Mann für sich selbst.“
Diese Regel ist ungefährlich, da jede andere in der Aus-
führung auch von privatem Urtheil abhängt. „Jeder Ge-
brauch, jedes Gesetz kann abgeschafft werden, selbst die
herrschende Dynastie kann: entsetzt werden auf legalem Weg
der durch Revolution, wenn es für die Gesammtheit vor-
theilhaft ist.“ — Und darauf folgen dann wieder allgemeine
Sätze, dass alle rechtliche Verpflichtung sich in Nützlichkeits-
fragen auflöse, dass das Interesse der Gesammtheit das des
Einzelnen binde, dass aber der öffentliche Nutzen sich aus
aem Vortheil jedes Einzelnen und der Zahl dieser Einzelnen
berechne. —
Was nützt es, dass Paley sich dabei auch auf die Bibel
beruft? Der schärfste principielle Gegensatz gegen die Staats-
vertragstheorie ist die Begründung der Staatsgewalt auf Gottes
Willen oder auf das Sittengesetz, das die göttliche Autorität