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Erstes Buch, Cap. 2.
und der Mann, welcher sonst die „natürliche Grossmuth‘ der
Grundbesitzer preist, entpuppt sich bei dieser Gelegenheit als
Feind des Adels (Bd. II, S. 579): „Die Entails werden für nöthig
yehalten, um das ausschliessende Vorrecht des Adels (nobility)
auf die hohen Ehrenstellen und Aemter ihres Landes zu be-
aaupten; und da dieser Stand einmal sich einen ungerechten
Vorzug vor seinen übrigen Mitbürgern angemaasset hat, so hält
man es, damit er nicht durch Armuth verächtlich werden
möchte, für gut, ihm noch einen andern Vorzug einzuräumen.‘‘
Die vier negativen Reformen, deren Vorbereitung A. Smith
diente, waren Zeitbedürfnisse: selbst die Gewerbefreiheit
war gegenüber. verrotteten alten Schranken nöthig und die
Aufrichtung neuer Ordnungen konnte erst später beginnen.
Aber A. Smith fordert diese Reformen nicht als zeitweilige
Nothwendigkeiten, sondern als unbedingt berechtigte Folge-
rungen des Princips wirthschaftlicher Freiheit; ja es lässt sich
nicht leugnen, dass dabei die Freiheit der Bewegung des
Capitals als die wichtigste Forderung erscheint. Buch IV
Cap. 2 sagt A. Smith:
„Jedermann bestrebt sich allezeit, die vortheilhafteste
Anwendung. irgend eines Capitals, das in seinem Vermögen
steht, zu entdecken; zwar ist es sein eigener Vortheil, und
nicht der der Gesellschaft, den er sich dabei vorsetzt. Allein
das Befleissigen auf seinen eigenen Vortheil führt ihn natür-
licher oder nothwendiger Weise dahin, dass er demjenigen Ge-
schäfte, das auch für die Gesellschaft am vortheilhaftesten
ist, den Vorzug giebt.“
„Jedermann bestrebt sich nothwendiger Weise, das jähr-
tiche Einkommen der Gesellschaft so gross zu machen, als
ihm immer möglich ist — er hat dabei nur seinen eigenen
Gewinn vor Augen — durch Bedachtsein auf seinen eigenen
Vortheil jedoch befördert er den der Gesellschaft oft nach-
drücklicher, als wenn er diesen selbst verfolgte.“ Buch IV
Cap. 8 wird Colberts Bevormundungssystem verworfen gegen-
über „dem edelmüthigen Plane der Gleichheit, Gerech-
tigkeit und Freiheit, jedem zu erlauben, seine eigenen
Angelegenheiten nach seinem eigenen Gutdünken zu betreiben.“