Einleitung
zur socialen Geschichte Englands
von 1760—1832.
Seit Gneist kennen wir das Wesen der berühmten und
beneideten englischen Verfassung des vorigen Jahrhunderts,
wissen wir, wie sie sich geschichtlich entwickelt hat und auf
welchen socialen Verhältnissen sie beruhte. Wir betrachten
sie nicht mehr mit den Augen Montesquieu’s und wir Jächeln,
wenn in ihr noch die politischen Wortführer aus der Zeit von
1848 Verwirklichung demokratischer Ideale erblickten.
Es existirte keine Constitution, die in Artikeln und Paza-
graphen alle Verfassungsbestimmungen zusammengefasst hätte;
die Verfassung wie sie galt und wie sie geübt wurde, war
nicht die rationelle Consequenz irgend eines principiellen Ge-
dankens, sondern das Product der gesammten Geschichte des
Volks und ebendeshalb ihrer Zeit wirklich die beste Verfas-
sung, die es gab.
Es herrschte eine kleine, aber nach unten nicht abge-
schlossene Aristokratie unter einem Königthum, dem es seit
den Tagen der „Magna charta“ nie gelungen war, unbeschränkt
Zu sein, und dessen beschränkte Macht 1688 nicht neu con-
stituirt, sondern nur neu anerkannt und definirt wurde. Die
Aristokratie (nobility und gentry) regierte nicht nur im Parlament,
sondern sie verwaltete auch den Staat durch die Ehrenämter
des Selfgovernments, die sie als staatliche Pflicht übernahm.