Metadata : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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die  sich  in  den  deutschen  Übersetzungen  den  madj  arischen
Vorlagen  gegenüber  vorfinden.  Lehrreich  ist  in  dieser  Beziehung ­
  ein  Vergleich  der  von  Wlassics  publizierten  Abhandlung ­
  «  Az  1867  :  XII.  t.-cz.  jogi  termeszete  »  1  mit
ihrer  deutschen  Ausgabe  «  Die  rechtliche  Natur  des  Gesetzartikels ­
  XII  :  1867  ».  2  Nicht  minder  wichtig  ist  die  Lektüre
der  Originaltexte  für  jeden,  der  über  sie  unabhängig
urteilen  will,  wenn  es  sich  um  Gesetzesstellen  handelt.
Es  ist  indispensabel,  daß  man  aus  der  Tiefe  der  Originalquellen ­
  schöpft.  Wer  sich  mit  Übersetzungen,  und  seien
sie  noch  so  vortrefflich,  begnügt,  verbaut  sich  von  Anfang
an  das  Verständnis.  Nicht  als  Ersatz,  wohl  aber  zur  Einführung, ­
  sei  auf  das  mühevolle,  mit  philologischer  Akribie
verfaßte,  bei  anderer  Gelegenheit  ausführlich  zu  erörternde
Buch  von  Ivan  Zolger  «  Der  staatsrechtliche  Ausgleich
zwischen  Österreich  und  Ungarn  »  3  verwiesen.
Die  Forderung  der  Sprachkenntnis  geht  nicht  zu  weit,
wie  entgegnet  wurde.  Ebenso  nicht  die  Forderung,  daß
man  nicht  einzelne  Fragen  aus  der  Verfassungsgeschichte
eines  bestimmten  Volkes  oder  aus  seinem  geltenden  Verfassungsrecht ­
  herausgreifen  und  behandeln  möge,  ohne  sich
vorher  um  den  ganzen  Komplex  des  Rechtslebens  gerade
dieses  bestimmten  Volkes  bekümmert  zu  haben.  Es  sind
beinahe  vierzig  Jahre  verflossen,  seitdem  sich  ein  hinlänglich ­
  bekannter  Forscher,  Theodor  Mommsen,  eindeutig
zu  diesem  Thema  geäußert  hat  4 .  Es  dürfte  genügen,  seine
klassischen  Worte  in  Erinnerung  zu  bringen.  «  Denn
freilich  gibt  es  eine  dem  Historiker  unentbehrliche  Propädeusis
  ;  nur  ist  dies  nicht  die  unmittelbare  der  Historie
selbst,  sondern  die  mittelbare,  die  Kenntnis  der  Sprache
und  die  Kenntnis  des  Rechts  der  Epoche.  Es  kann  töricht

1  «  Budapesti  Szemle  »,  Bd.  CXLVIII  [1911],  S.  321-359.
2  Ungarische  Rundschau,  Jahrg.  I,  S.  298-333.
3  Leipzig  1911.
4  Rede  bei  Antritt  des  Rektorates,  15.  Oktober  1874;  vgl.
«Reden  und  Aufsätze  von  Theodor  Mommsen»,  hsgeg.  von  Otto
Hirschfeld,  Berlin  1905,  S.  12  f.
            
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