Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Erstes Buch, Cap. 2. 
Der Staat dagegen soll sich nur mit Gerechtigkeit, nicht mit 
Humanität befassen (S. 407), die nur schädliche Zwangs- 
armenpflege abschaffen und nur persönliche freiwillige Armen- 
unterstützung zulassen. Die Staatskirche selbst ist nicht wegen 
ihrer Verbindung mit der Regierung, sondern deshalb nützlich, 
weil sie „ausgedehnte Christianisirung der Familien des 
Landes‘ bewirken kann. 
Wir haben also in Chalmers einen eifrigen Anhänger von 
Malthus und noch eifrigeren Ritter der Staatskirche, der die 
Nützlichkeit ethisch religiöser Erziehung vertritt, daneben aber 
im Allgemeinen im Fahrwasser der landläufigen National- 
ökonomie schwimmt. Sein grösstes Verdienst ist, dass er in 
sichtlicher . Geistesverwandtschaft mit Burke den Grundsatz 
„noblesse oblige‘“ überhaupt aufstellt. So will er das eng- 
lische Primogeniturgesetz aufrecht erhalten wissen, damit ein 
steuerfähiger Grundbesitz und ein kräftiger Adel erhalten 
werde: „Lasst uns nur ein Land von Intelligenz und Freiheit 
sein und wir meinen, wo es Edelleute giebt, wird auch das 
gemeine Volk weniger unedel sein“ (S, 369). Der Adel soll 
sich seiner höheren Pflichten bewusst bleiben: „Es ist unserer 
Ansicht nach weit weniger wichtig, dass der Besitz mehr aus- 
geglichen werde, als dass er, womöglich mehr als jetzt, in 
eine Lage versetzt wird, in der ihm öffentliche Pflichten auf- 
erlegt werden — und dass folglich weniger Besitz in der Lage 
einfachen und unbedingten Kigenthums ist.‘ 
Aber die schöne Idee, dass höhere Stellung höhere Pflichten 
auferlege, wird zu einer umfassenden Reglung der schweben- 
den socialen Fragen nicht benutzt. Es bleibt bei dem un- 
möglichen Vorschlag der alleinigen Grundsteuer. Die Kirche 
soll die nützliche moralische Enthaltsamkeit fördern, nicht die 
ganze wirthschaftliche Welt mit dem Geist christlicher Liebe 
umgestaltend durchdringen. Der arbeitenden Classe kann 
nach Chalmers nur durch Lohnerhöhung geholfen werden, 
welche durch Befolgung des Malthus’schen Raths und durch 
Erhöhung der Lebenshaltung bei guter Erziehung erreicht 
werden kann, So bestimme der collective. Wille der Arbeiter 
den Lohn. gerade wie der eolleetiyre Wille der Canitalisten
	        
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