Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Handelspolitik. 
11 
thum ist, von einem Engländer geführt und wenigstens zu %/, 
von Engländern bemannt ist; nach späteren Bestimmungen 
musste es auch bei Strafe eines Zolls in England gebaut sein, 
Der Handelsverkehr mit den anderen europäischen Staaten 
wurde dahin normirt, dass Einfuhr nach England theils nur 
auf englischen Schiffen gestattet war, theils die Einfuhr auf 
fremden Schiffen den Fremdensteuern unterlag. Gewisse Artikel 
durften wegen des Zwischenhandels nach dem Gesetz von 1662 
von den Niederlanden und Deutschland nach England gar 
nicht gebracht werden. 
Von Afrika, Asien und Amerika durften alle Güter nur 
auf englischen Schiffen und direct von den Ländern des Ur- 
sprungs importirt werden. Aller Ein- und Ausfuhrhandel mit 
englischen Colonien war auf enMische (und in den Colonien 
selbst gebaute aber englisch bemannte) Schiffe beschränkt. 
Nicht naturalisirte Fremde durften in den Colonien nicht 
Handel treiben, mehrere wichtige Artikel durften nur direct 
nach England oder englischen Colonien gebracht werden. 
Nach den Colonien durften nach dem Gesetz 15, Karl’s II. 
Cap. 7 (1663) europäische Waaren nur von England aus im- 
portirt werden. . 
Der Handel mit den Colonien war aber nicht nur in der 
angegebenen Weise allgemein beschränkt, sondern auch noch 
speciell durch die Privilegien von Handelscompagnien, Von 
denen die ostindische im Anfang des vorigen Jahrhunderts 
nach langem Kampfe mit dem Parlament, das dem Monopol 
nicht günstig war, ihr Privilegium gesichert hatte, 
Monopolisirte Handelsgesellschaften waren eine KEinrich- 
tung, die zwar im allgemeinen Geiste des Merkantilsystems 
begründet war, insofern sie Gelegenheit gab, durch specielle 
Regierungsmaassregeln den Handelsgeist anzuspornen, die aber 
in England weniger populär war, weil sie nicht alle Eng- 
jänder gegenüber dem Auslande, sondern einen Theil der 
Engländer gegen den andern schützte. Dennoch wurde im 
Jahre 1701 die Südseegesellschaft privilegirt, die 1720 schmäh- 
lich zusammenbrach und die schon 1600 gegründete ostindische
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.