Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Cobbett. 
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1815 vorbereitete und 1832 in der Parlamentsreform ihren 
vorläufigen Abschluss fand. Ich halte mich ausschliesslich 
an die politischen Agitationsschriften, ohne die anderen 
populären Werke über Landwirthschaft, Grammatik ’etc. zu 
oerühren, Cobbett’s Söhne veröffentlichten nach seinem Tode 
„Selections from Cobbett’s political works“ worin namentlich 
Auszüge aus dem „weekly political register‘ mit Anmerkungen 
anthalten sind. 
Es ist selbstverständlich, dass ein so fruchtbarer Schrift- 
steller, wie Cobbett sich in unendlichen Wiederholungen 
erging, Diese wirkten aber durch ihr periodisches Erscheinen 
and durch die reiche Abwechselung in Angriffen gegen 
sinzelne Personen immer frisch. Als Quintessenz all seiner 
Tendenzen erscheint der Gedanke: dass er die.Leidenschaften 
der Massen ausschliesslich gegen die Regierung und die gel- 
tenden Gesetze dirigirte — aber immer wegen des von diesen 
auf die Massen geübten ökonomischen Drucks. ‘ Das wirth- 
schaftliche Interesse, nicht ein naturrechtliches Princip ist die 
Hauptwaffe seiner politischen Agitation. 
Paine verlangte Republik und Gewissensfreiheit ohne 
Nationalreligion aus Princip; Cobbett verlangt direct „bil- 
ige Regierung und billige Religion.‘ Steuerreformpläne 
rscheinen bei Paine nebenbei, bei Cobbett ist finanzielle Er- 
leichterung der Hauptzweck aller politischen Reform. 
Auch er kämpft noch nicht direct gegen die radicalen 
Mittelclassen und das Capital, er wirkt sogar für die Reform- 
Dill als ersten Schritt — aber die ökonomischen Interessen 
ler steuerzahlenden Massen und besonders der Arbeiter werden 
Von ihm so speciell betont, dass sie den Massen zum Standes- 
bewusstsein verhelfen. Am Meisten zeigt sich dies in dem 
Kampf gegen die Staatsschuld, betreffs deren die Interessen 
les Arbeiterstandes und des mobilen Canitals schon damals 
4uSeinandergingen. 
Als die zu bekämpfenden Feinde des Volks erscheinen 
bei Cobbett in unendlich häufiger Wiederholung: „Adel, Geist- 
ichkeit und Geldhändler.“ 
Das Wahlrecht muss erweitert werden zu dem bestimmten
	        
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