Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Lehrlingswesen. 
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mehr Auswahl sei, die Moralität und Tüchtigkeit der Arbeiter 
nur gehoben !). Dennoch hielten die Arbeiter noch lange an 
der Tendenz, Beschränkungen der Lehrlingszahl durch Gesetz 
oder Gewalt durchzusetzen, fest, da sie dies als ein Mittel 
zur Verbesserung ihrer Löhne ansahen*). Sie hatten und 
haben darin auch in gewissem Sinne völlig recht — nur be- 
weist der Erfolg ihrer Bestrebungen erst recht, dass die Zeit 
vorbei war, in der allgemeine gesetzliche Regulirung 
des Lehrlingswesens als Theil einer herrschenden Handwerker- 
Ordnung noch möglich war. Bei den Combinationen und 
Arbeitseinstellungen im Anfang des Jahrhunderts spielte die 
Lehrlingsfrage oft, aber nicht immer, eine grosse ‘Rolle. So 
z. B. nicht bei den Zimmerleuten %), -bei denen Lehrlinge 
überhaupt selten waren, wohl aber bei den Hutmachern *), 
welche von den neuen erleichternden Gesetzen Nichts wussten, 
aber ihrerseits daran festhielten, dass kein Meister mehr als 
zwei Lehrlinge haben sollte. Mit „foolmen“, d. h. Leuten 
Ohne regelröchte Lehrlingszeit, dienten sie nicht in derselben 
Werkstatt und nahmen sie in ihren Club nur gegen besondere 
Gebühr auf. Aehnlich verlangte der Club der Schiffszimmer- 
leute in Liverpool 7jährige Lehrzeit für seine Mitglieder und 
1817 halfen dort die Kaufleute den Arbeitern gegenüber ihren 
Meistern dazu, dass bei Reparaturarbeit auf drei Arbeiter nur 
ein Lehrling kommen solle. Dagegen kümmerten sich die 
‚Arbeiter Nichts um einen Beschluss der Meisterassociation 
von 1823, der sich in ganz ähnlicher Richtung bewegte wie 
der Ausschluss der foolmen ‚durch die Arbeiter und der dahin 
ging, es solle kein Arbeiter angenommen werden, der in einer 
Firma ohne „regular establishment“ gedient hat. 
Es kam auch vor, dass man zwar von der sieben- 
jährigen Lehrzeit abliess. aber das Princeip um so strammer 
1) Second Report on Artizans and Machinery 1824 8. 55. 
% Nach dem Fifth Report on Artizans and Machinery S. 461 war die 
Aufrechterhaltung einer 7jährigen Lehrlingszeit der allgemeine Haupt- 
zweck aller Gewerkvereine in Dublin. 
%) Third Report on Artizans and Machinery 1824 8. 181, 
4) & a a-0 S. 99 u, 152. Vgl. das oben von 1777 Angeführte.
	        
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