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Zweites Buch, Cap. 1.
Schon 1721!) fanden Unruhen unter den Schneidern in
London statt, welche zwar nicht gewaltthätig auftraten, aber
sehufs Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit eoalirten.
In diesem nicht der Grossindustrie angehörigen Gewerbe
waren also anarchische Zustände vorhanden. Im Jahre 1745
petitionirten die Schneidergesellen wieder an das Parlament *).
Es wurden nämlich inzwischen die Arbeiterverhältnisse im
Schneidergewerbe durch Specialgesetze geregelt, diese aber
erwiesen sich als gänzlich ungenügend und bedrückten die
Arbeiter factisch hart. Es liegt also ein Fall vor, in dem die
alte Ordnung formell bestand, aber in einem dem Geiste der
alten Gesetzgebung widersprechenden Sinne wirkte. Es galt
nämlich ein Gesetz 7. Georg. stat. 1, c. 13 „for regulating the
journeymen tailors within the weekly bills of mortality“,
welches vom 1. Mai 1721 ab Coalitionen behufs Lohnerhöhung
und Arbeitszeitverkürzung für nichtig und strafbar erklärte. Das
Zesetz fixirte zugleich die tägliche Arbeitszeit auf die Stunden
von 6 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends incl. einer Stunde
Essenspause und stellte den Lohn auf 2 Schilling täglich
zwischen den 25. März und 24, Juni und auf 1 Schilling
3 pence im übrigen Theil des Jahres fest. Den Friedens-
richtern wurde das Recht gegeben, Lohn und Arbeitszeit in
den allgemeinen Vierteljahrssitzungen nach Maassgabe der
Verhältnisse zu ändern, WUVUeberschreitung der gesetzlichen
Löhne wurde bei beiden‘ Parteien mit Strafe bedroht;
Dontractbruch der Arbeiter noch schärfer, ebenso das Ver-
weigern des Eintritts zum Dienst unter den gesetzlichen
Bedingungen. Extrastunden gegen Extralohn waren erlaubt,
ler Normallohn galt nur für die Normalarbeitszeit.
Die Arbeiter beklagten sich nun, dass sie wegen ver-
weigerten Diensteintrittes. ins Correctionshaus geschickt und
zu Soldaten gepresst, wurden, während factisch ihre Löhne
nur 14 pence täglich betrugen, da sie durchschnittlich nur
die Hälfte oder zwei Drittftheile des Jahres hei den Meistern
1) Journals of the House of Commons Vol. 19 8. 416.
2 Journals Vol. 24 8. 7383.