Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Lohnregulirungen. 
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Beschäftigung hatten. Sie verlangten aber noch nicht bessere 
Lohnregulirung, sondern Abschaffung des Gesetzes und Frei- 
heit: „das Haus möge ihre unglückliche Lage in KEr- 
wägung ziehen und ihnen helfen durch Zurückerstattung der- 
jenigen Freiheit, welche sie, eine Körperschaft von armen 
aber unschuldigen und nützlichen Leuten, vor dem erwähnten 
Gesetz als anerkanntes angeborenes‘ und durch die Magna 
Charta und alte Reichsverfassung gesichertes.‘Recht besassen.“ 
Das Parlament ging auf diese Klagen nicht ein und 
das Gesetz bestand fort. Die Schneider wurden daher aufge- 
regter. 17521) beklagten sich die Meister über gewaltthätiges 
und tumultuarisches Benehmen der Arbeiter, worauf diese 
antworteten, sie seien ruhige Leute, die ’ehrlich ihr Brod ver- 
dienen wollten und es sei nicht recht von den Meistern, „dass 
diese einen exorbitanten Gewinn aus ihrer ehrlichen Arbeit 
ziehen wollten.“ 17672) verlangten die Meister neue Re- 
gulirung des Gewerbes, namentlich zur Entscheidung von 
Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen — das bishe- 
rige Gesetz sei ungenügend, weil man es durch Wegzug in 
die Umgebung von London umgehen könne. Darauf wurde 
ein Gesetz 8. Georg III. c. 17 (1768) erlassen, das in den 
Einleitungsworten constatirt, dass die Friedensrichter in der 
That seit dem Gesetz 7. Georg I. von Zeit zu Zeit die Löhne 
regulirt haben, dass es aber Mittel gebe, dem Gesetz zu ent- 
schlüpfen — womit wohl das Wegziehen aus dem Geltungs- 
bereich des Gesetzes gemeint ist. Dieses Gesetz erstreckte 
sich auf die City of London und den fünfmeiligen Umkreis, 
setzte die Arbeitszeit auf 6 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends 
fest (wieder incl. 1 Stunde Essenspause) und erhöhte den 
Tageslohn auf 2 Schilling 7! pence. Wer ausserhalb der 
Grenzen der Geltung des Gesetzes Arbeiter mit der Absicht 
der Gesetzesumgehung beschäftigt, wurde mit Geldstrafe 
bedroht. Im Uebrigen enthielt das Gesetz Process- und 
Strafbestimmungen und gestattete wieder die periodische 
Revision der Lohnsätze. 
?) Journals Vol. 26 S. 407 
2) Journals Vol. 31 5. 483
	        
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