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Zweites Buch, Cap. 1.
des Exportgeschäfts. Von Februar bis Mai 1779!) wiederholten
sich ähnliche Petitionen und Gegenpetitionen beider
Parteien aus demselben Gewerbe.
1799 petitionirten?) Mühlenbauer gegen Combinationen
der Arbeiter und zugleich um Lohnregulirung. In demselben
Jahre verlangten Bandweber Lohnregulirung (25. Februar).
Auch wurde nach mannigfachen Petitionen und Gegenpetitionen
verfügt, dass die Magistrate die Löhne der Arbeiter in den
schottischen Steinkohlengruben reguliren sollten (39. Georg 1IL
c. 56). Diese Arbeiter hatten sich bis 15. Georg IM. ec. 28 im
Zustand absoluter Leibeigenschaft befunden, der noch nicht völlig
überwunden war®). Auch die Bandweber erreichten vor dem
Ende des Jahrhunderts die gewünschte Lohnregulirung — jedoch
nicht allgemein. Es soll davon im Zusammenhang mit den
Bewegungen, welche dieses Gewerbe im 19. Jahrhundert durchgemacht
hat, gesprochen werden.
Das vorige Jahrhundert zeigt im Allgemeinen, dass die
Lohnregulirung längst obsolet geworden war. Sporadisch
wurde ihre Wiedereinführung noch, vereinzelter und ungenügender
Weise,. angestrebt und in der zweiten Hälfte des
Jahrhunderts erreicht. Im 19. Jahrhundert wurde in Folge
des stärkeren Wechsels der Conjuncturen und des mehr befestigten
Uebergewichts der grossen Unternehmungen die Noth
der Arbeiter in vielen Gewerben grösser und nun wurde die
Frage der Regulirung der Löhne an einzelnen Punkten brennender.
;
Was zunächst die Wollindustrie betrifft, so warfen sich
die Arbeiter nicht direct auf die Lohnregulirung, söndern sie
strebten durch Aufrechterhaltung verschiedener alter Gesetze
ihre Löhne auf mittelbarem Wege hoch zu halten. Dieser
[ndustriezweig, der schon im Mittelalter von grösster Bedeutung
war und sich theilweise zur Weltindustrie entwickelt
hatte, machte im 18. Jahrhundert eine schwere Krisis durch,
1) Journals Vol. 37,
?) Journals Vol. 54. 5. April.
?) Diese merkwürdige Anomalie in den Eingangsworten von 39, Georg
II. ce. 56 selbst bezeugt.