Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Armengesetz. 
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und 1495 zwischen „beggars able to labour“ und „beggars 
impotent to serve“ unterschieden war. Erstere bekamen 
Licenzen zum Betteln in bestimmten Bezirken, letztere wur- 
len zur Arbeit an ihren letzten Wohnort gezwungen. Bald 
trat durch 27, Heinrich VIII. Cap. 25 (1535) an die Stelle 
der Licenzen zum Betteln die Armenunterhaltung in den 
den Kirchspielen durch Almosen, welche eingesammelt werden 
und zu denen die Geistlichen ermahnen mussten; dasselbe 
Gesetz verfügt die Zwangs-Lehrlingschaft von Armenkindern. 
Durch die Aufhebung der Klöster und Secularisation des 
Kirchenguts wurde die Armennoth grösser und es folgten 
allerlei harte Gesetze gegen Vagabunden etc. Elisabeth 
machte die Almosen obligatorisch und erliess verschiedene 
andere Gesetze, z. B. in Bezug auf Errichtung von Correetions- 
häusern, bis endlich 43. Eliz. Cap. 2 (1601) die Gesetze der 
Elisabeth und ihrer Vorgänger zusammenfasste. Da dieses 
Gesetz von ähnlich weittragender Bedeutung wie das soge- 
nannte Lehrlingsgesetz ist, und bis in unser Jahrhundert her- 
an die Grundlage der Armenpflege blieb, so soll auch sein 
Inhalt excerpirt werden. 
Der Titel des aus 20 Artikeln bestehenden Gesetzes ist: 
An Act for the Relief of the Poor. 
Art. 1 führt die Armenaufseher ein, welche von den 
Friedensrichtern für jedes Kirchspiel alljährlich ernannt wer- 
den. Sie bestehen aus den Kirchenvorstehern (churchwardens) 
und je nach der Grösse des Kirchspiels aus 2—4 wohlhaben- 
den Hausbesitzern *. Dieselben sollen, unter Zustimmung von 
mindestens zwei Friedensrichtern, Kinder von Leuten, die ihre 
Kinder nicht behalten und ernähren können, zur Arbeit 
bringen; ebenso erwachsene Personen ohne Unterhaltsmittel 
und ohne ständige, den Unterhalt gewährende Arbeit. Dann 
sollen sie Steuern erheben, um Rohstoffe verschiedener Art 
zu kaufen, mit denen die Armen beschäftiet werden sollen. 
NDR 
Rich ) aa deutsches Wort, das dem englischen Householder ent- 
ebt es ni N z n 
Hayahasitras nicht. Ich gebrauche hier wie anderwärts das Wort
	        
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