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Wachsende
Ansprüche
an die
Armenkasse.
Selbsthülfe.
Erweiterung
der Haftpflich
der Unter-
nehmer.
Zwangsver-
sicherung.
Hausindustriellen aus der Hand in den Mund lebten und im Falle
der Krankheit, des Todes des Familienvaters etc. auf die öffentliche
Armenkasse oder Privatalmosen angewiesen waren. Je mehr aber das
Fabrikwesen und der Grossbetrieb um sich griff, um so grösser waren
auch die Scharen, die an solche Hülfe appellieren mussten, und umso-
mehr stiegen die Summen, die aus den Armenkassen zu zahlen waren.
Hiermit hingen aber wiederum zwei wesentliche Uebelstände zusammen:
»inmal die wachsende Demoralisation, die bei Almosenempfängern un-
vermeidlich ist, besonders die Abstumpfung des Gefühls der Selbst-
verantwortlichkeit und des Selbstbewusstseins ; dann der Umstand, dass
zu der Armenkasse alle Kreise der Bevölkerung Beiträge liefern mussten
ınd damit auch diejenigen zu Zahlungen an die Arbeiter genötigt
wurden, die in keinem direkten Zusammenhange mit diesen standen
and von ihrer Arbeitsleistung keinen unmittelbaren Vorteil hatten,
Lehrer, Beamte etc. Sie zahlten gewissermassen einen Teil des Lohnes
für die Unternehmer, die dadurch in der Lage waren, ihre Leistungen
dem Arbeiter gegenüber mehr und mehr herabzudrücken,
Als eine besondere Härte wurde es empfunden, dass der Arbeiter
auch dann auf sich allein angewiesen blieb, wenn er im Dienste eines
Fabrikanten bei der Ausübung der Arbeit verunglückte und seine
Arbeitsfähigkeit dadurch eventuell dauernd verlor. Auch hierbei hatte
sich der Unternehmer von jeder Verpflichtung durch die Lohnzahlung
vefreit, so lange ihm nicht ein besonderes Verschulden an dem Un-
glücke nachgewiesen wurde. Dem Arbeiter stand eben nur die gewöhn-
iche Klage auf Schadenersatz bei vorliegender „culpa“ nach römischem
Rechte zu. Auch hier musste dann die Gesamtheit. eintreten, um den
Verunglückten zu unterhalten.
Eine Abhülfe dieser Zustände war nun auf verschiedenem Wege
möglich. Einmal konnte die organisierte Arbeiterschaft eine erhebliche
Lohnerhöhung erzwingen und durch Bildung freiwilliger. Hülfskassen
nach Art der Zünfte durch Selbsthülfe zu einer Besserung der Lage
zelangen. Dies war der Weg, den man in den Vereinigten Staaten,
lann vor allem in England eingeschlagen hat, wo aber erfahrungs-
gemäss trotz der weitgehenden Organisationen die Kassen nur einem
kleinen Teil der Arbeiterbevölkerung zu gute kommen und zwar ge-
ade der bessersituierten, während die ungelernten Arbeiter bei weitem
zum grössten Teile ohne alle Hülfe sind. In Deutschland war es gar
nicht abzusehen, wie lange Zeit darüber vergangen wäre, bis auf diese
Weise Wesentliches erreicht würde. Der Glaube, die Staatshülfe hier ent-
behren zu können, gehörte zu den Illusionen der extremliberalen Partei.
Der zweite Weg ging dahin, dem Unternehmer eine weitergehende
Verantwortung aufzubürden, ihn besonders für alle Unfälle haftbar
zu machen. Es schloss natürlich ein grosses Bedenken in sich, in
solcher Weise vorzugehen, wobei die Belastung der einzelnen Industrie-
zweige und Betriebe eine sehr verschiedene sein musste und deshalb
auch die grosse Gefahr vorlag, einzelne durch diese ungewohnte. Last
zu erdrücken, Der dritte. Weg war endlich der einer allgemeinen
Zwangsversicherung, um durch gesetzliche Regelung und Bevormundung
der einzelnen dem Ziele entgegenzugehen. Dieser letztere Weg ist be-
kanntlich in den achtziger Jahren in dem deutschen Reiche eingeschlagen
und hat für diese Verhältnisse unzweifelhaft in der Hauptsache ein