Full text : Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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günstigeres Ergebnis geliefert, als es auf andere Weise möglich gewesen
 wäre.
Vom wirtschaftlichen Standpunkte aus ist der Grundsatz aufzustellen,
 dass ein jedes Unternehmen die ganze Last selbst zu tragen
hat, welche der Volkswirtschaft durch die KEigentümlichkeit des Betriebes
 auferlegt wird. Man hält es für völlig selbstverständlich, dass
der Unternehmer den Verlust auf sich zu nehmen hat, der ihm durch
einen Brandschaden verursacht wird, oder dem Landwirte durch das
Hinsterben seiner Herde, die von einer Seuche befallen ist. Wenn in
einer Fabrik eine Kesselexplosion stattfindet, damit eine Mauer einstürzt,
 eine wertvolle Maschine zertrümmert wird, so fällt der Verlust
 allein auf den Besitzer; ebenso, wie wenn durch einen plötzlichen
Preissturz der Waren sein Lager eine Entwertung erfährt. Alle diese
betreffenden Unkosten müssen im Durchschnitte aus dem Ertrage der
Unternehmungen gedeckt werden; und höchstens vorübergehend kann
ihnen eine Hülfe aus anderen Quellen gewährt werden. Der Unternehmer
hat die dauernde Unterhaltung der Gebäude und Maschinen zu übernehmen,
 nicht nur in dem Momente des Gebrauches; den ganzen Viehstand
 zu ernähren, nicht nur die momentan benutzten Zugtiere. Genau
so liegt die Sache bei der Unterhaltung der Arbeiterschaft, Auch hier
haben die Produktionszweige die gesamten Unkosten zu tragen, die
zur Unterhaltung nicht nur des momentan Arbeitenden erforderlich sind,
sondern auch seiner Familie. Der Lohn muss ausreichen, sowohl für
die Zeit der Arbeitsfähigkeit aller Mitglieder, wie auch zur Unterhaltung
 der Arbeitsunfähigen, der Kranken, der Altersschwachen, wie
der bei der Arbeit Verunglückten und deren Angehörigen. Der ganze
Arbeiterstand muss vorhanden sein, um die Industrie zu unterhalten,
nicht nur eine Anzahl momentan arbeitsfähiger Leute. Hierfür dauernd
andere Kreise heranzuziehen, erscheint als eine Ungerechtigkeit; und
wo ein Produktionszweig ohne diese Hülfe nicht bestehen kann, hört
seine Existenzberechtigung ‚auf. Er ist eine. Schmarotzerpflanze, die
auf Kosten anderer ihr Dasein fristet. So wird es als allein gerechtfertigt
 erscheinen und ist als Grundsatz für unsere Frage aufzustellen,
 dass die Unkosten des Unterhaltes der Arbeiterklasse und
somit auch der Arbeiterversicherung aus dem Ertrage der beteiligten
Unternehmungen zu decken sind. Hierbei kann nun in zweierlei Weise
vorgegangen werden. Entweder man lässt den ganzen Betrag von dem
Arbeiter selbst zahlen oder von dem Unternehmer. In beiden Fällen
kommt er aus derselben Kasse. In dem ersten Falle liegt nur die
Gefahr vor, dass die momentane Lebenshaltung des Arbeiters dadurch
erheblich herabgedrückt wird. Denn erst nach langen Kämpfen würde
er imstande sein, eine entsprechende Lohnerhöhung durchzusetzen, um
damit die neue Zubusse dem Arbeitgeber aufzu&ürden. Wendet‘ man
sich dagegen völlig an den Letzteren, so wird der Arbeiter seinerseits
nicht zu dem Gefühle kommen, sich den Unterhalt selbst zu verdienen.
Die späteren Hülfszahlungen in Krankheitsfällen ete. erscheinen als
eine Art Almosen, während es gerade darauf ankommt, das Selbstbewusstsein
 der Arbeiter durch die Erkenntnis zu heben, sich durch
eigene Zahlung einen Rechtsanspruch auf jenen Unterhalt erworben zu
haben. So wird die Verteilung der Last auf die Schultern beider
das Richtige sein.

Wirtsch.
Grundsatz.

Das Unterıehmen
 als
Fräger der
T act.
            
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