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Arbeitsnadhweis und Berufsberatung.
dem Kriege trug fAließlih das Ihre dazu bei, dem öffentliqgen,
paritätifd geleiteten Arbeitsnadh weis als dem ges
eignetiten Mittel zur Organifation des Arbeitsmarktes zum Siege
zu verhelfen. Mehr und mehr erkannte man audy, daß eine ein:
heitlihe reidsgefeglide Regelung des Arbeitsnad:
weiswefens notwendig fei. So entjtand nadı langen Dorberei-
tungen das Arbeitsnadweisgefjeß vom 4. Augquit 1922.
8 2. Grundgedanken des ArbeitsnadhweisgefeBes.
Die dur die Notlage des deutfchen Wirtfhaftslebens hervor:
gerufene Krijenhaftigkeit des Arbeitsmarktes forderte als erfjtes
gebieterijd eine Planmäßigkeit in feiner. Organijation. Es
galt alfo, ein [ückenlofes Meß von Arbeitsnachhweifen über das
ganze Reid hin zu fHaffen. Die Hauptaufgabe diefer lokalen
Stellen ift felbjtverftändlich die Arbeitsvermittelung, dodz follen fie
aud bei der geplanten Arbeitslojenverfiherung (f. unten 2. Abfdn.
2. Kapitel 8 2) mitwirken und verpflichtet werden können, ihre
Tätigkeit auf Berufsberatung und £ehrijtellenvermitte:
[ung auszudehnen. Audy weitere Aufgaben zur Regelung des
Arbeitsmarktes, befonders auf dem Gebiete der Arbeitsbefhaffung,
der Erwerbsbefchränkten: und Wandererfürforge follen, falls nötig,
den örtligen Arbeitsnachweifen übertragen werden.
Die örtliqhen Arbeitsnachweije werden allgemein in „Landes:
ämtern für Arbeitsvermittelung“ zujammengefaßt, die jeweils für
größere, wirtjqhaftlid zufammenhängende Bezirke (Länder, Pro-
vinzen) errichtet find. Ihre Aufgaben find vielfältig. Erjtens find
lie Auffidts- und Befhwerdeftellen gegenüber den ein:
zelnen in ihrem Bezirk gelegenen Arbeitsnadhweifen, ferner Kegt
ihnen ob: der Ausbau der Arbeitsvermittelung in ihrem Bezirk,
der zwifjdjenörtlige Ausgleid von Angebot und Nachfrage
auf dem Arbeitsmarkt ihres Bezirkes, fowie überhaupt die Beob:
adtung aller Dorgänge auf dem ihnen unterjtellten Teil des
Arbeitsmarktes; weiter die Sorge für die fadgligHe Durd-
Bildung der Arbeitsnadhweisbeamten; endlich bilden fie das Ver=
bindungsglied zwijdhen den örtlihen Arbeitsnadhweifen und
dem Reiqhsamt für Arbeitsvermittelung. Das Reicds-
amt felbft jtellt die Krönung des ganzen Gebäudes dar. In ihm
jollen alle Säden des deutjhen Arbeitsnadweiswefens fo zufjammen-
laufen, daß der gefamte deutfjche Arbeitsmarkt von einer Stelle
aus überblikt und beeinflußt werden kann. Nur durch eine der»
artige Dianmäßigkeit und Gejcdlojfenheit kann je das Ideal er-
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