Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

Das Grundeigeuthum und die Grundsteuer. 
Da wir unter Werth nur Tauschwerth verstehen, so liegt es 
auf der Hand, daß der Boden eben so wenig wie Luft und Wasser 
in und für sich Werth hat, daß das werthvolle Erträgniß vielmehr ersi 
durch die Anwesenheit und Arbeit von Menschen entsteht. Ein 
Erträgniß über den Unternehmergewinn besteht in Bezug auf den 
Boden nur in abnormen Fällen, z. B. wo der Staat die Brod— 
fruchtpreise durch Schutzzölle erhöht, denn dann empfängt der Eigen- 
thümer außer dem Werth, welchen seine Dienstleistnug für die 
menschliche Gesellschaft hat, eine Steuer von seinen Mitmenschen. 
Indem wir die Bodeunrente nicht als einen Preis für den 
natürlichen Werth des Bodens anerkennen, gehen wir auf den 
Unterschied zwischen Boden und andern Arbeitsmaterialien zurück. 
Letztere eignet sich der Mensch an, indem er sie zu sich heran · 
zieht, ersterer erfordert, daß er sich zu ihm hinzieht. Beide 
Thätigkeiten geben Werth. Der Baum im Walde, ursprüng 
lich ohne Tauschwerth, erhält einen solchen, indem er von Menschen 
in die menschliche Gesellschaft geschleppt wird, der Boden erhält ihn, 
indem ein Mensch sich auf ihm niederläßt und andere Menschen 
herbeizieht. Der Ersatz für die Kosten und Mühewaltung der 
Besitzergreifung, d. h. Uuternehmergewinn, ist das erste Element des 
Bodenwerthes, die Fruchtbarkeit des Bodens kann den Unternehmer . 
aium ehöhen, weil nach fruchtbarem Voden mehr Nachfrage,
	        
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