Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

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gesellschaften nicht zu billigen: denn wo derselbe überhaupt durch. 
führbar ist, kann es in volkswirthschaftlicher Beziehung nicht zweck⸗ 
mäßig sein, ihn zur Geltung zu bringen, da und in so weit die 
Verluste auf diejenigen fallen, die am wenigsten in der Lage sind. 
sie zu ertragen. 
Es kann hiernach nicht als entsprechend erachtet werden, die⸗ 
sen Grundsatz bei Aetiengesellschaften zur Anwendung zu bringen; 
keinesfalls bietet derselbe jene unbedingte Sicherheit, welche sich in 
England der Gesetzgeber zur Zeit noch dabon verspricht. Uebrigens 
war in Irland die beschränkte Haftbarkeit bereits im Jahre 1759 
eingeführt worden, ehe dies noch irgend wo anders geschehen war, 
und zwar gerade in Bezug auf Bankgesellschaften; jedoch wurde die 
betreffende Acte später wieder aufgehoben. 
Es kann dagegen allerdings nicht in Abrede gestellt werden, 
daß eine Haftbarkeit über den Betrag des Gesellschafts.Capitals 
hinaus eine höhere Garantie der Stabilität einer Actiengesellschaft 
bietet, und es dürfte sich daher empfehlen, einen Mittelweg zwischen 
beschränkter und unbeschränkter Haftbarkeit zu adoptiren: dies könnte 
in geeigneter Weise durch Normirung der Haftbarkeit auf eine ge— 
wisse Höhe, etwa den zwiefachen Betrag der Aktie, geschehen, und 
zwar in Bezug nicht nur auf Bankgesellschaften, sondern alle Actien. 
gesellschaften überhaupt. Das Bewußtsein einer solchen positiven 
Haftbarkeit wird in der Regel die heilsame Wirkung haben, daß 
man bei der Subsecription oder dem Ankauf von Actien vorsichtiger 
und besonnener zu Werke geht: denn wer da weiß, daß er nicht 
nur den gezeichneten Betrag, sondern ebentuell das Doppelte ein— 
setzt, wird sein Geld nur solchen Unternehmungen anbertrauen, in 
deren Lebensfähigkeit und Solidität er von vornherein Vertrauen 
setzen zu können glaubt. Und andererseis wird eine derartige Haft 
barkeit eine ebenso ersprießliche Wirkung in Bezug auf die Leitung 
des Unternehmens üben. Sie erscheint endlich um so wünschens- 
verther im Interesse des Publikums, als, sobald das Stammeapi-⸗ 
ral zur ganzen Höhe eingezahlt und im Unternehmen angelegt ist, 
kein weiterer Rückhalt und mithin keine weitere Garantie dem 
Publikum gegenüher geboten ist. Demnächst jedoch bietet sich eine
	        
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