Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

folgen; die von den Succursalen emittirten Noten können dagegen 
owohl in Londou, wie bei der Succursale, von der sie emittirt 
vurden, eingelöst werden. 
Jene 14 Millionen L. Noten sind die Gesammthöhe der (un— 
repräsentirten) Noten, welche die Bank von England zu emittiren 
ermächtigt ist, so groß oder so klein die Zahl ihrer Zweigetablisse⸗ 
ments sei; besäße sie deren gar nicht, so würde sie ebensowohl jenen 
bollen Betrag emittiren können. Demnächst ist sie ermächtigt, so 
diele Noten über diese 14 Millionen hinaus zu emittiren, wie sie 
Gold und Silber in ihren Koffern hat, so daß die Höhe der re— 
präsentirten Noten je nach Maßgabe der vorhandenen Baarvorräthe 
dariirt. 
Die Bank von England zerfällt nunmehr in 2völlig getrennte 
Abtheilungen: das Emissionsdepartement und das Bankdepartement, 
die jedoch unter derselben Verwaltnug stehen. 
Die Bank ist ferner ermächtigt im Fall des Eingehens von 
Provinzial-Zettelbanken unrepräsentirte Noten (über jene 14 Mill. 
hinaus) bis zur Höhe von 43 des eingegangenen Provinzial-Bank⸗ 
notenbetrages zu emittiren: von dieser Befugniß machte dieselbe 
zuerst vor Kurzem aus Veranlassung der obwaltenden Geldklemme 
Gebrauch, indem sie (auf Ordre des Schatzkanzlers) L. 475,000 
Noten emittirte, so daß der Gesammtbetrag ihrer unrepräsentirten 
Noten zur Zeit L. 14475,000 ist. Diese Befugniß liegt eigentlich 
in der Hand der Regierung, da die diesfällige Ermächtigung im— 
merhin von der Regierung abhängt und von ihr ausgehen muß: 
durch diese Anordnung der fakultativen Vermehrung ist das Mittel 
zeboten, zu verhindern, daß der Gesammtbetrag der im Umlauf 
hbefindlichen Noten unter ein gewisses Minimum hinabgehe: denn 
da die Emission der unrepräsentirten Noten Seitens der Bank von 
England stets die vollen 14 Mill. erreicht, so können diefe als per⸗ 
maunenter Stamm betrachtet werden, welchem die eingehende Pro 
dinzialemission zwar nicht zum vollen Betrage, doch zu 3 desselben 
icch auschließt und für beständig ihm zuwächst: allerdings liegt hierin 
wenn nicht dem Zwecke, doch offenbar der Wirkung nach eine Ten— 
denz zur Absorbirung der ProvinzialZettelbanken durch die Bank
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.