12, 2. Politik der auswärtigen Angelegenheiten. 657
der völligen Ohnmacht der Diplomatie erklärt. Man möchte glauben
diejenigen, welche diesen Vorwurf machen, hätten den faulen Frieden, welcher
im günstigsten Falle das Resultat hätte sein können, heimlich gewünscht, indem
sie gleichzeitig das Kriegsgeschrei erhoben und sicher über den Frieden geschimpft
hätten. Begreifen diese Leute denn nicht, daß bei solchen Verhandlungen sich
mmer mindestens zwei und in diesem concreten Falle mehrere Partheien mit
divergirenden und mit ganz entgegengesetzten Absichten gegenüberstehen und
gleiche Kräͤfte sich aufseben, wenn sie gegen einander prallen? Dieser Kampf
der Diplomaten kann nicht die Diplomatie als abstracten Begriff mit dem
Vorwurfe der Ohnmacht belasten. Im übrigen würde die nähere Prüfung und
sachkundige Beurtheilung zeigen, daß wenigstens die Diplomaten, welche die
Interessen Deutschlands zu vertreten hatten, mit großer Klugheit und Berech⸗
aung durch den Zeitgewinn wichtige Vortheile errungen haben: dadurch wurde
den deutschen Großmächten ermöglicht ihre maritimen Rüstungen zu vervollstän⸗
digen, Panzerschiffe von Pola nach dem Norden zu senden, andere auf auslän⸗
dischen Werften ausrüsten zu lassen, die Einigkeit Deutschlands zu staͤrken, sich
den Rücken frei zu machen durch Niederwerfung der polnischen Insurrection und
der magyarischen Verschwörung, die s. g. neutralen Mächte z. B. Rußland zu
zewinnen oder wenigstens für den Augenblick ihre Neutralität zu sichern, in
England selbst der Kriegsparthei Widerstand u bereiten. Wir sollten meinen,
der Gewinn dieser Vortheile könne nicht als ein testimonium paupertatis be⸗
rrachtet werden. Vielleicht ist es der ohnmächtigen Diplomatie gelungen, sich
zu rehabilitiren durch die Verhandlungen in Berlin, Kissingen, Karlsbad: nur
wird das Ergebniß vor der Hand ein Räthsel bleiben. Oft ist auch über gei⸗
stige Beschränktheit oder Unwissenheit der Diplomaten gespottet worden. Es
mag bisweilen vorkommen, daß außerordentliche Gesandtschaften, die bloße
Höflichkeitssache sind und gewöhnlich Familienereignisse, Thronwechsel oder
aͤhnliches betreffen, fürstlichen oder andern hohen Personen übertragen werden,
welche durch ihren hohen Rang und ihre —E
chhen sie repräsentiren geeignet sind, die Mission desto ehrenvoller zu machen,
womit gleichwohl im Mindesten nicht die diplomatische Tüchtigkeit des Gesandten
ausgeschlossen ist, welcher sich muthmaßlich einer bleibenden Entfernung von
dem heimathlichen Hofe nicht unterziehen würde. Im Allgemeinen kann der
adlige Stand eines Gesandten Zielscheibe neidischer Demokraten aber nichts
desto weniger die Wahl eine ganz angemessene sein. S. B. VIII. d 9. S. 181.
Die stehenden Gesandtschaften mächtiger Regierungen erfordern ein Personal
als dessen Chef der Gesandte functionirt, welchem seine Privatsecretaͤre, Lega⸗
tionssecretäre, Attachss und Canzlisten die noöͤthigen Data, soweit dieselben ihm
nicht von Hause geliefert werden, sammeln und unterbreiten. Ein Gesandter
muß repräsentiren, muß oder soll mancherlei Zwecke anstreben, ohne es sich mer—
Escher, Bandb. d. prakt. Volitik. II.