fullscreen: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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dam gab es eine Brennerei schon 1557, wahrscheinlich bereits vor 
1500; 1663 zählte man hier über 400 Branntweinbrennereien*). 
Befördert wurde diese Entwicklung durch die gegen die Einfuhr 
des französischen Branntweins gerichtete Bewegung und die hohen 
Einfuhrabgaben auf fremden Kornbranntwein; 1670 verboten die 
Staaten von Holland den fremden Branntwein; 1673 wurde dies 
Verbot noch verschärft durch das von den Generalstaaten erlassene 
Verbot der Einfuhr und des Verkaufs von französischem Brannt- 
wein?). Was das bedeutete, wird klar, wenn man erfährt, daß allein 
in Amsterdam 1663 etwa 3000 Stück französischen Branntweins 
verbraucht wurden?). In Amsterdam empfand man jene Verbote 
naturgemäß als sehr nachteilig; seinen Kaufleuten lag mehr an 
dem Handel als an der eigenen Industrie; sie erboten sich daher 
1673, die monatlichen Subsidien von 45 000 Reichsthalern an den 
Kaiser zu übernehmen, wenn ihnen mit Ausschluß aller anderen das 
Recht zugestanden werde, Wein und Branntwein in Holland ein- 
zuführen, ein Angebot, das unter den damaligen Umständen abge- 
lehnt werden mußte, da jenes Verbot eine gute Waffe in dem schweren 
Kampfe gegen Frankreich war, von den volkswirtschaftlichen Be- 
denken gegen ein solches Einfuhrmonopol ganz zu schweigen“). 
Wenn 1690 in Schiedam eine Gilde der Branntweinbrenner 
errichtet wurde, so bedeutete das keine enge zünftlerische Bindung. 
Die neue Industrie wurde in jeder Weise unterstützt; man er- 
richtete für sie Mühlen; die Stadt fand sich zu allem bereit®). Daß 
gerade Schiedam der Mittelpunkt dieser Industrie wurde, ist schwer 
zu erklären, da die Rohstoffe überall erst eingeführt werden mußten; 
günstig wirkten wohl die niedrigen Arbeitslöhne, die wieder ihren 
Grund hatten in der schon erwähnten Anspruchslosigkeit der Be- 
wohner. Zu der Anlage einer Brennerei gehörte überdies nicht 
viel Kapital, auch geringe Fachkenntnis, so daß manche Hand- 
1 ter Gouw, V,S. 438; Bontemantel; S}505. Die Meinung 
Pringsheims, S. 53: „die später bedeutende Kornbrennerei in Holland ver- 
dankt ihren Ursprung erst dem Verbot des französischen Branntweins in den Jahren 
1672—1678“, ist irrig. 
?) van Riemsdijk, S/10; Elzinga., S. 284 ff. 
5) Bontemantel Ya. a OL. 
5” van Riemsdijk, aaO; vgl. Elzinga, S. 297. 
5) Heeringa, S. 201f. 
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