Object: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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ITALIEN. —Militär (Landmacht). 
nehmen. Hievon haften 150 Mill, auf dem Monte Lombardo- Veneto, 
wogegen man auch Activa erhielt: dagegen mussten 100 Mill, haar an 
Oesterreich bezahlt werden. Frankreich schoss die Summe vor gegen 
Auslieferung 5proc. sard. Renten , welche indess nur zum Durchschnitts- 
curse vom 29. Oct. 1859 angenommen wurden. 
b) Emilia. Vor der definitiven Vereinigung mit Sardinien nahm 
die provisorische Regierung 40 Mill. Lire auf. 
c) Toscana. Um 1842 sollen die Schulden abgetragen gewesen 
sein. Die nach 1849 restaurirte Regierung borgte bis 1853 110’0G6,0fi6 
Lire, ungerechnet die Ausgabe von 8% Mill. Papiergeld. Bis zur Ver 
einigung mit Sardinien lieh die prov. Regierung 30 Mill. 
d) Neapel und Sicilien. Unmittelbar vor der Zeit der Revolu 
tion hatten die Staatspapiere einen sehr hohen Curs. 
Militär. Landmacht. Das sardin. Conscriptionsgesetz bildet die 
Grundlage der Wehrverfassimg des neuen Königreichs. Ein Theil der 
Jünglinge (im Königr. Sardinien war die Zahl auf jährl. 9000 M. fest 
gesetzt) wird für das stehende Heer ausgehoben, der Rest, eine Reserve 
bildend, soll jährl. 40 Tage lang in den Waffen geübt, kann aber aus 
serdem nur im Kriegsfälle zu den Fahnen gerufen werden. Ueberdies be 
steht eine Nationalgarde, alle nicht im activen Militärdienste stehenden 
Männer bis zum 34. Altersjahre in sich begreifend. 
Die tactische Eintheilung der Armee ward durch königl. De 
cret vom 24. Jan. 1862 folgendermassen bestimmt: 6 Armeecorj)s, jedes 
von 3 Divisionen, die Divisioß zu 2 Brigaden, 4 — 0 Bataill. Scharf 
schützen [Bersaglieri], 2 RegTtüavallerie und 0—9 Batterien ; — aus 
serdem eine allgemeine Cavallerie-Reservedivision und eine Artilleriere 
serve von 10 Batterien. Die Linien-Infanterie-Regimenter haben 4 , die 
Scharfschützen 0 active Bataillone zu 4 Compagnien. — Unterm 29. 
Juni 1862 erfolgte die Creirung von 2 weiteren Grenadier- und von 10 
weiteren Füsilierreg. etc. — Die Zahl und Stärke der einzelnen Corps 
findet sich in einem Berichte einer Commission der Abgeordnetenkam 
mer vom Juli 1861 folgendermassen angegeben; 
Hann 
Infanterie, Linie: bO Keg., (wov. b Grenad. u. 72 Füsiliere) 
— Jäger: (Bersaglieri) (i (seitdem nur 5) Reg. 27,336 — . . 259,312 
Cavallerie: 26 Reg. (4 Cürass., 20 leichte Reiterei, Lanciers u. Che- 
vauxleg., 2 Cuiden 26,335 
trie: 10 Reg. (5 Feld-, 3 Festungs-, 1 Ponton-, 1 Arbeiterreg.) 31,347 
.• 2 Reg., 6862; — Train: 3 Reg., 7957 = 14,819 
Verschiedene Corps (Administration, Freischützen etc.) 9,094 
frcnifar/ucne (Carabinieri) : 14 Legionen 19,227 
Zusammen (ungerechnet etAa 14,000 Officiere) .... 1 36Öj34 
Rechnet man die Officiere und 8000 Veteranen dazu, so ergeben 
sich über 380,000, und mit den Seesoldaten (wobei 2 Marineinfant.- 
Reg.) gegen 400,000 M. Die mobilisirbare Nationalgarde wird zu 
150,000 angeschlagen; Zollschutzwächter gibt es 14,000 Die Gesammt- 
summe steigt somit (auf dem Papiere) über 550,000 Mann. 
Hievon weicht aber die wirkliche Stärke sehr bedeutend ab. So 
wurde z. B. in den Vorlagen des Kriegsministers an die Abgeordneten- 
Artillerie 
Genie
	        
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