Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Politische u. soziale Wandlungen; Schicksale des ostfränkischen Reiches. 91 
es ist der Anfang der mittelalterlichen Organisation der Groß⸗ 
grundherrschaft. Und bald gesellten sich zu den Meiern andere 
Unterstellte verwandter Gattung: Zeidler und Jäger, Roßhirten 
und Schäfer, Gärtner und Weinbauer: die Organisation des 
Großgrundbesitzes führte nicht bloß zur Staffelung, sondern 
auch zur Differenzierung der Arbeit in koordinierten Betrieben. 
Mehr noch. Innerhalb des losen Getriebes der Mark— 
genossenschaften, die im Verhältnis der einzelnen Genossenschaft 
zur andern völlig selbständig und isoliert blieben, war der groß— 
grundherrschaftliche Betrieb die einzige wahrhaft große, über— 
haupt die erstmalige energische Organisation weiterer wirt— 
schaftlicher Interessen. Und in dieser Hinsicht waren die 
Großgrundherrschaften nicht bloß die vollendeteren Gebilde 
innerhalb der wirtschaftlichen Interessen der Nation, sie über— 
trafen trotz aller Mängel auch den Staat an Intensität der 
Verwaltung und Straffheit der Gliederung. Das mußte sich 
um so mehr zu Gunsten der Grundherrschaften geltend machen, 
je mehr der Staat verfiel. In der zweiten Hälfte des 7. Jahr⸗ 
hunderts, in der Zeit der Agonie des Merowingischen König— 
tums, war man schon so weit gelangt, daß die Grundherr⸗ 
schaften in der allgemeinen Fäulnis staatlichen Lebens wie 
keimhafte Grundlagen künftiger Kleinstaaten erscheinen konnten. 
Und nochmals mehr. Über den Kreis der bloßen mate— 
riellen, sozialen und politischen Interessen hinaus erstreckten sich 
schließlich die Folgen dieser grundherrschaftlichen Bildungen, die 
sich eben jetzt, in den Spätzeiten der Merowinger und den 
Anfangsgenerationen der Karlinger, zu regen begannen. Später, 
als sie vollständig durchorganisiert und zu mächtigen und ganz 
regelmäßigen Gewalten des nationalen Wirtschafts- und Ge— 
sellschaftslebens entwickelt waren, zeigte sich, daß innerhalb ihres 
Bereiches eine letzte und höchste Entfaltung der alten geschlossenen 
Hauswirtschaft emporgekommen war, die an den Wirtschaftssinn 
ihres Leiters, des Grundherrn, und seiner Gehilfen, an ihre 
Energie und ihren Verstand ganz andere Anforderungen stellte 
als irgend eine der früheren Lebensformen der Wirtschaft. Ge— 
wiß: auch innerhalb der Grundherrschaft vollzog sich noch die
	        
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