Politische u. soziale Wandlungen; Schicksale des ostfränkischen Reiches. 91
es ist der Anfang der mittelalterlichen Organisation der Groß⸗
grundherrschaft. Und bald gesellten sich zu den Meiern andere
Unterstellte verwandter Gattung: Zeidler und Jäger, Roßhirten
und Schäfer, Gärtner und Weinbauer: die Organisation des
Großgrundbesitzes führte nicht bloß zur Staffelung, sondern
auch zur Differenzierung der Arbeit in koordinierten Betrieben.
Mehr noch. Innerhalb des losen Getriebes der Mark—
genossenschaften, die im Verhältnis der einzelnen Genossenschaft
zur andern völlig selbständig und isoliert blieben, war der groß—
grundherrschaftliche Betrieb die einzige wahrhaft große, über—
haupt die erstmalige energische Organisation weiterer wirt—
schaftlicher Interessen. Und in dieser Hinsicht waren die
Großgrundherrschaften nicht bloß die vollendeteren Gebilde
innerhalb der wirtschaftlichen Interessen der Nation, sie über—
trafen trotz aller Mängel auch den Staat an Intensität der
Verwaltung und Straffheit der Gliederung. Das mußte sich
um so mehr zu Gunsten der Grundherrschaften geltend machen,
je mehr der Staat verfiel. In der zweiten Hälfte des 7. Jahr⸗
hunderts, in der Zeit der Agonie des Merowingischen König—
tums, war man schon so weit gelangt, daß die Grundherr⸗
schaften in der allgemeinen Fäulnis staatlichen Lebens wie
keimhafte Grundlagen künftiger Kleinstaaten erscheinen konnten.
Und nochmals mehr. Über den Kreis der bloßen mate—
riellen, sozialen und politischen Interessen hinaus erstreckten sich
schließlich die Folgen dieser grundherrschaftlichen Bildungen, die
sich eben jetzt, in den Spätzeiten der Merowinger und den
Anfangsgenerationen der Karlinger, zu regen begannen. Später,
als sie vollständig durchorganisiert und zu mächtigen und ganz
regelmäßigen Gewalten des nationalen Wirtschafts- und Ge—
sellschaftslebens entwickelt waren, zeigte sich, daß innerhalb ihres
Bereiches eine letzte und höchste Entfaltung der alten geschlossenen
Hauswirtschaft emporgekommen war, die an den Wirtschaftssinn
ihres Leiters, des Grundherrn, und seiner Gehilfen, an ihre
Energie und ihren Verstand ganz andere Anforderungen stellte
als irgend eine der früheren Lebensformen der Wirtschaft. Ge—
wiß: auch innerhalb der Grundherrschaft vollzog sich noch die