Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Politische u. soziale Wandlungen; Schicksale des ostfränkischen Keiches. 97 
Vollstreckungsgewalt gewiß zu sein; noch häufiger kam es vor, 
daß landlose Freie Hufengut oder Rottland vom Grundherrn 
leihweise unter Zinspflicht erhielten gegen den Entgelt grund— 
herrlichen Schutzes. So wuchsen die Laiengrundherrschaften 
und noch mehr die der Kirche: denn unter dem Krummstab er— 
wartete den Freien gütigerer Schutz und gelindere Herrschaft. 
Um den eben im Entstehen begriffenen, unfrei-hörigen Kern 
—DD0 — 
noch freie Schicht grundherrlicher Hintersassen an. 
Sofort erhob sich die Frage, in welches Verhältnis sie 
zum Kerne treten werde. War es denkbar, daß aus der Ver— 
einigung schließlich eine im ganzen gleichartige soziale Masse 
hervorgehen werde: so etwa, wie auf den Friedhöfen der Ger— 
manen der Völkerwanderung Freie und Unfreie wahllos durch— 
einander bestattet sind, die Freien höchstens ausgezeichnet durch 
die Beigabe eines Kammes oder Schermessers zur Pflege des 
wallenden Haares? 
Die Grundherrschaft ist zur Grabstätte der ursprünglichen 
Freiheit jener Hintersassen geworden. 
Es war selbstverständlich, daß die Hintersassen in die in 
Bildung begriffene grundherrliche Wirtschaftsorganisation ein— 
traten: sie wurden einer Meierei untergeordnet, sie zinsten dort⸗ 
hin und leisteten vielfach auch Pflugdienst auf dem Fronland 
gleich der unfrei-hörigen Bevölkerung. Das war von schlimmer 
Bedeutung für die entscheidende rechtliche Einordnung der 
Freien. Hatte der Freie den Schutz des Grundherrn gesucht, 
um sich zu lösen vom staatlichen Heeresdienst und von der Ge⸗ 
richtspflicht: wie konnte er erwarten, seine germanische, eben 
auf diese Rechte und Pflichten gestellte Freiheit zu wahren? 
In der Immunität! besaßen viele Grundherren schon früh ein 
Mittel, die freien Hintersassen ihrer Gerichtsbarkeit zu unter— 
stellen; im Seniorat, über dessen Geschichte bald zu sprechen 
—VDVV00 
fernzuhalten. Brachte es aber der Grundherr wirklich zur 
Vol. Bd. Be, 310 f. 
2 Unten S. 101 ff. 
Lamprecht, Deutsche Geschichte II.
	        
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